Googles Chefjustiziar Kent Walker hat in einem Blogeintrag die Kartellvorwürfe der Europäischen Kommission zum Mobilbetriebssystem Android zurückgewiesen. „Wir nehmen diese Bedenken ernst, aber wir glauben auch, dass unser Geschäftsmodell die Kosten der Hersteller niedrig und ihre Flexibilität hoch hält, während wir Verbrauchern eine nie dagewesene Kontrolle über ihre mobilen Geräte geben“, schreibt Walker.
Android-Hersteller müssen Walker zufolge jedoch ihre Geräte testen und zertifizieren lassen, um sicherzustellen, dass Apps auf allen Android-Geräten laufen. Jeder Hersteller könne danach entscheiden, ob der die Google-Anwendungen und auch Apps anderer Anbieter vorinstalliere. Als Beispiel nennt der Jurist Apps von Microsoft, Facebook, Amazon oder auch Mobilfunkprovidern.
Auch wenn Google Android kostenlos an Hersteller verteile, sei die Entwicklung und Pflege des Betriebssystems inklusive der Abwehr von Patentklagen mit Kosten verbunden. „Wir gleichen unsere Kosten durch Umsätze aus, die wir mit den Google Apps und Services generieren, die wir mit Android anbieten.“
Nutzer wiederum hätten die Möglichkeit, ihre Android-Geräte an ihre Bedürfnisse anzupassen und beliebige Apps zu installieren – „inklusive Apps, die direkt mit unseren konkurrieren“. Die Hohe Verbreitung von Apps wie Spotify, WhatsApp, Angry Birds, Instagram und Snapchat zeige, wie einfach es für Verbraucher sei, neue Apps zu beziehen.
Die von der EU kritisierten Abkommen mit den Geräteherstellern haben nach Ansicht von Walker eine wichtige Rolle beim Aufbau des Android-Ökosystems gespielt, das wiederum auf Open-Source-Software und offenen Innovationen basiere. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, um zu zeigen, wie wir das Android-Modell sorgfältig zum Vorteil für den Wettbewerb und die Verbraucher entwickelt haben.“
Auf die einzelnen Beschwerdepunkte der EU-Kartellwächter geht Walker indes nicht direkt ein. Dazu zählt, dass Endgerätehersteller die Google-Apps „geschützt“ vorinstallieren müssen – sie lassen sich also nicht entfernen. Android-Forks wie Amazons Fire OS sind Walker zufolge zwar erlaubt, sie dürfen aber nicht mit Googles Play Store ausgeliefert werden – ein weiterer Kritikpunkt der EU. Darüber hinaus soll Google „Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize bieten, wenn sie ausschließliche die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.“
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommentierte dazu gestern: „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“
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Das offizielle EU-Kartellverfahren gegen Google läuft seit April 2015. Die Kommission untersucht Google aber schon seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin Vestager rollte den Fall neu auf.
Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.
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