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US-Gericht: Amazon haftet für unautorisierte In-App-Käufe durch Kinder

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Washington hat am Mittwoch entschieden, dass Amazon für unautorisierte In-App-Käufe durch Kinder haftet. Es entschied damit zugunsten der Federal Trade Commission (FTC). Diese hatte den Onlinehändler im Juli 2014 verklagt, weil er Eltern insgesamt mehrere Millionen Dollar für solche Käufe in Rechnung gestellt hatte.

Nach Ansicht des zuständigen Bezirksrichters John Coughenour waren Amazons Warnhinweise für Kunden hinsichtlich der Möglichkeit, dass eigentlich kostenlose Apps durch In-App-Käufe Kosten verursachen können, unzureichend. Noch unklar ist, wie viel Schadenersatz Amazon leisten muss. Der Richter forderte das Unternehmen und die FTC auf, mehr Informationen vorzulegen, um die Höhe der Entschädigung festlegen zu können.

„Wir sind zuversichtlich, eine vollständige Rückerstattung für Kunden in Folge von Amazons Vorgehen erwirken zu können“, erklärte die FTC-Vorsitzende Edith Ramirez in einer ersten Reaktion auf das Urteil. „Tausende Eltern“ hätten sich über die unerwarteten Kosten beschwert.

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Zur Einführung der In-App-Kauffunktion Ende 2011 gab es im Amazon Store noch keine automatische Passwortabfrage für alle Transaktionen. Kinder hätten also ohne Einschränkungen Gegenstände einkaufen können, so die Argumentation der FTC. „Amazons In-App-System ermöglichte es Kindern, ohne Erlaubnis das Konto ihrer Eltern unbegrenzt zu belasten.“ Selbst Mitarbeiter von Amazon hätten die dadurch entstandenen Probleme erkannt. Inzwischen verlangt der Onlinehändler bei jeglichen Transaktionen die Eingabe eines Passworts.

In ähnlichen Fällen war die FTC 2014 auch gegen Apple und Google vorgegangen. Mit beiden Unternehmen einigte sich die Behörde, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, auf einen Vergleich. Apple willigte ein, mindestens 32,5 Millionen Dollar Schadenersatz an seine Kunden zu zahlen. Google legte die Klage gegen Zahlung von 19 Millionen Dollar bei.

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Mit der italienischen Kartellbehörde hatten Amazon, Apple und Google Anfang Februar 2015 eine Einigung hinsichtlich In-App-Käufen getroffen, die europaweit gilt. In deren Rahmen verpflichteten sich die Unternehmen, keine Apps mehr als „kostenlos“ auszuweisen, die möglicherweise spätere Zahlungen erfordern, und deutlicher auf den eigentlichen In-App-Kaufvorgang hinzuweisen.

[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]

ZDNet.de Redaktion

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