Zum 30. April werden die Roaminggebühren in einer letzten Stufe vor der für Mitte 2017 geplanten Abschaffung nochmals gesenkt. Somit können Geschäftsreisende und Urlauber im EU-Ausland in der Regel günstiger telefonieren, SMS verschicken und mobil online gehen. Allerdings sind dabei einige Sonderfälle zu beachten.
Generell darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag die bisherigen Roaming-Nettopreisobergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen bei 19 Cent pro Minute für abgehende und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS sowie 20 Cent pro Megabyte Datenvolumen. Je nach Tarif könnte dadurch insbesondere der SMS-Versand aus dem Ausland teils sogar günstiger ausfallen als im Inland. In Sonderfällen kann es für Kunden aber auch teurer werden.
Dies gilt etwa bei Tarifen, deren Inlandspreise bereits höher ausfallen als die bisherigen Höchstpreise im EU-Roaming. Denn ab dem 30. April gibt es keine generelle Roaming-Preisobergrenze mehr. Eine Deckelung findet nur statt, wenn tatsächlich ein Roamingaufschlag berechnet wird, den Provider gesondert beantragen müssen. Verlangen sie einfach den auch im Inland gültigen Preis, müssen sie keine Obergrenze beachten. Denn das Ziel der EU-Verordnung 2015/2120 zum Roaming ist es, die Handynutzung im Ausland zu Inlandspreisen zu ermöglichen, was einige Anbieter zu ihren Gunsten ausnutzen.
Mit einem Gewicht von nur 693 Gramm gehört das Samsung Galaxy TabPro S zu den Leichtgewichten unter den 12-Zoll-Windows-Tablets. Hervorzuheben ist auch das verwendete Super AMOLED-Display: Es liefert einen hervorragenden Schwarzwert und einen sehr hohen Kontrast. Die Farbdarstellung ist exzellent
Als Beispiel nennt das Vergleichsportal Teltarif die aktuellen Vodafone-Tarife „Smart S“ und „Smart M“, bei denen eine Gesprächsminute nach Verbrauch der Inklusiveinheiten 29 Cent kostet. Sofern keine zusätzliche Roaming-Option hinzugebucht wurde, gilt dieser Preis dann auch für abgehende Anrufe innerhalb der EU und liegt damit 7 Cent über der bisherigen Obergrenze von 22 Cent pro Minute brutto.
Manche Mobilfunkanbieter sind der EU-weiten Regelung bereits zuvorgekommen und haben die Roaminggebühren bei einigen Verträgen oder Vertragsverlängerungen gestrichen. Welche Regelungen bei Flatrate-Tarifen greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter erfragen. Teils gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden zusätzlich Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.
Die anstehenden Änderungen gehen auf eine Entscheidung des EU-Parlaments vom vergangenen Jahr zurück, wonach die Roaminggebühren sukzessive abgeschafft werden sollen. Für die neue Regelung hatte der EU-Ministerrat im Juli 2015 gestimmt, nachdem sie zuvor bereits vom EU-Parlament abgesegnet worden war. Der Kompromissvorschlag (PDF) sieht zum Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch des Roamings auch eine Fair-Use-Richtlinie vor. Sie soll beispielsweise verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.
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