Das FBI hat in Los Angeles einen Durchsuchungsbefehl erwirkt, mit dem es eine 29-jährige Frau zwingen konnte, mit ihrem Fingerabdruck ein beschlagnahmtes iPhone zu entsperren. Das Smartphone war mit Apples Fingerabdruckscanner Touch ID vor Zugriffen geschützt.
Schon rund 45 Minuten nach der Festnahme von Paytsar Bkhchadzhyan erließ eine Magistratsrichterin den Durchsuchungsbefehl, der sie zwang, ihren Finger auf den biometrischen Sensor zu pressen. Die US-Bundespolizei hatte es eilig, da Touch ID nicht mehr hätte genutzt werden können, wenn das Gerät 48 Stunden lang nicht entsperrt wurde. Nach Ablauf dieses Zeitfensters wäre es daher nur noch mit einem Passwort möglich gewesen, an die verschlüsselten Daten zu gelangen. Zur Preisgabe des Passworts aber hätte die Verdächtige nach gängiger Rechtsauffassung kaum gezwungen werden können.
Die Ermittlungsbehörde hielt sich bedeckt, was den Grund für die erzwungene Fingerabdruck-Entsperrung angeht. Das Smartphone wurde in einer Wohnung beschlagnahmt, die mit einem inhaftierten Freund von Bkhchadzhyan in Verbindung stand, der Mitglied einer kriminellen Bande sein soll. Eine Staatsanwältin erklärte lediglich, dass die Durchsuchung im Rahmen laufender Ermittlungen erfolgte. Gerichtsdokumente zu diesem Fall sind unter Verschluss.
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Rechtsexperten beurteilen den Zwang zur Entsperrung per Fingerabdruck unterschiedlich. Einerseits hat der Supreme Court entschieden, dass die Polizei Mobiltelefone mit richterlicher Genehmigung durchsuchen und zu Beweiszwecken Fingerabdrücke auch ohne die Zustimmung eines Richters nehmen darf. „Es geht nicht um Fingerabdrücke und die biometrischen Scanner“, zitiert die Los Angeles Times dazu die skeptische Rechtsdozentin Susan Brenner von der University of Dayton. Relevant seien vielmehr „die Inhalte des Telefons, bei denen es vielfach um sie gehen wird, und damit könnte sie sich selbst belasten“.
Damit sprach sie das im 5. Verfassungszusatz der USA garantierte Prinzip an, dass ein Beschuldigter nicht zu einer Aussage gezwungen werden darf, mit der er sich selbst belastet. Der Strafrechtler George M. Dery hingegen verglich den Fingerabdruck mit einem von den Ermittlungsbehörden verlangten Schlüssel zu einer Wohnung. Vor dem Aufkommen von Mobiltelefonen seien vergleichbare Informationen vielfach in der Wohnung einer Person und daher mit richterlichem Beschluss zugänglich gewesen
Fingerabdrücke zum Entsperren verschlüsselter Geräte werden bislang nur selten verlangt, aber das könnte sich ändern. Bei einem 2014 verhandelten Fall entschied ein Richter im US-Bundesstaat Virginia, dass der Angeklagte zur Entsperrung eines Smartphones mit dem Finger gezwungen werden konnte, aber nicht nur Preisgabe eines Passworts. Den Fingerabdruck setzte er dabei mit der Herausgabe eines Schlüssels gleich. Das im Gedächtnis gespeicherte Passwort hingegen stufte er als Wissen ein, dessen Enthüllung einer Aussage gleichkomme und damit nicht erzwungen werden könne.
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