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Amazon spricht sich für weltweit einheitliche Einteilung des Drohnenluftraums aus

Amazon hat auf der Fachmesse Xponential in New Orleans seine bereits im vergangenen Jahr dargelegten Pläne für den Drohnenflugverkehr präzisiert. In einigen Punkten unterscheiden sich die von Gur Kimchi, Leiter von Amazons Drohnenprogramm Prime Air, präsentierten Ideen von früheren Vorschlägen. Beispielsweise bezog er sich hinsichtlich der Gliederung des Luftraums nicht mehr nur auf die USA, sondern sprach sich für eine weltweit einheitliche Einteilung aus, wie Heise berichtet.

Schon im Juli 2015 auf einer NASA-Veranstaltung in San Francisco hatte Amazon eine Dreigliederung des für den Verkehr von Drohnen wichtigen Luftraums in bis zu rund 150 Meter Höhe vorgeschlagen. Demnach soll der Bereich zwischen 400 und 500 Fuß (122 bis 152 Meter) über dem Boden für den Drohnen-Flugverkehr gesperrt werden. Zwischen 200 und 400 Fuß (61 bis 122 Meter) stellt sich Amazon nach wie vor eine Zone vor, die für den Drohnen-Fernverkehr reserviert ist. Unterhalb von 200 Fuß soll der Nahverkehr abgewickelt werden.

Zum „lokalen Drohnenverkehr“ zählt Amazon nicht nur seine eigene, in Aufbau befindliche Lieferdrohnenflotte, sondern auch Geräte, die für die Inspektion von Bauwerken, für technische Wartungen – wie sie etwa Nokia schon für LTE-Netze demonstriert hat – oder für Luftaufnahmen vorgesehen sind. Neu ist der Vorschlag, dass Regelung und Aufsicht über den Drohnenverkehr nicht der Flugverkehrskontrolle, sondern noch zu schaffenden Einrichtungen übertragen werden sollen. Amazon-Manager Kimchi denkt hier an mehrere Aufsichtsbehörden, führte aber nicht näher aus, wie sich deren Zuständigkeitsbereiche ergänzen oder wo sie sich möglicherweise überschneiden sollten.

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Für die Hochgeschwindigkeitszone dürften nach Amazons Wünschen nur Drohnen zugelassen werden, die nicht nur eine gewisse Geschwindigkeit erreichen, sondern auch in der Lage sind, über IEEE 802.11p autonom mit anderen Drohen zu kommunizieren. Außerdem müssten sie Hindernisse wie einen Vogelschwarm melden.

In den USA darf Amazon seit März 2015 unbemannte Flugobjekte unter einigen Auflagen betreiben. Allerdings wird der kommerzielle Einsatz erschwert, da die Drohnen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß erreichen und lediglich am Tag bei guten Sichtbedingungen abheben können. Ferner müssen sie stets in Sichtweite des Piloten sein, der zudem ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie eine Privatpilotenlizenz vorweisen können muss.

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Im Interview mit ZDNet erläutert Marcel Binder, Technical Product Manager Marketing bei Samsung, die Vorteile durch den Einsatz von SSDs. Dabei geht er auch auf aktuelle Schnittstellen, Speicherdichten sowie Samsung V-NAND-Technik ein.

Amazon-CEO Jeff Bezos rechnete bei der ersten Vorstellung von Amazon Prime Air im Dezember 2013 damit, dass der Dienst „in vier bis fünf Jahren“ verfügbar sein werde. Das wäre dann also ungefähr Anfang 2018 oder spätestens 2019.

In Deutschland hat sich bislang vor allem DHL bei der Erprobung von Drohnen zur Auslieferung von Paketen hervorgetan. Das Unternehmen begann Ende 2013 projektweise die Zustellung von Medikamenten zu erproben. Später experimentierte es dann mit der Belieferung der Nordseeinsel Juist mittels Drohnen. Ein großer Vorteil des Teststandorts ist, dass der „DHL Paketkopter“ in erster Linie das offene Meer überfliegt.

Dass sich der Einsatz der neuen Technik in dichter besiedelten Gebieten schwieriger gestaltet, musste das Unternehmen im Januar feststellen. Damals scheiterte nicht nur eine geplante Vorführung im oberbayerischen Reit im Winkl an den Wetterbedingungen, es formierte sich im Anschluss auch Widerstand der Einheimischen gegen das auf gut zwei Monate befristete Projekt, eine Alm mittels Drohen mit Paketen zu beliefern. Anwohner, aber insbesondere Gastwirte, Hoteliers und Vermieter von Unterkünften störten sich an dem zentral gelegenen Start- und Landeplatz der Drohnen, durch den sie Unannehmlichkeiten für ihre Gäste befürchteten. Außerdem sahen die in dem Gebiet aktiven Gleitschirmflieger in den Drohen eine mögliche Gefahr.

[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

ZDNet.de Redaktion

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