Das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) hat wie angekündigt Teile der als „Panama Papers“ bezeichneten Dokumente zu Offshore-Briefkastenfirmen veröffentlicht. Eine durchsuchbare Datenbank enthält nun „die Namen und Adresse von mehr als 300.000 Briefkastenfirmen und Trusts, von ihren Vermittlern und einigen Tausend Anteilseignern“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Die eigentliche Bedeutung der Daten erschließt sich allerdings erst, wenn man die zweite Ebene berücksichtigt. Darin sind Dokumente wie E-Mails, Urkunden und Ausweiskopien zusammengefasst, die benötigt werden, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse offenzulegen. „Wird etwa eine Firma durch eine anonyme Inhaberaktie gehalten, taucht nur diese Information auf der ersten Ebene auf“, heißt es in dem Bericht. Nur die Dokumente der zweiten Ebene lieferten unter Umständen den Namen des Besitzers der anonymen Inhaberaktie.
Diese zweite Ebene der Panama Papers soll sich aus 4,8 Millionen E-Mails, 3 Millionen Datenbankformaten, 2,15 Millionen PDFs, 1,12 Millionen Bilder sowie 320.166 Text-Dokumenten zusammensetzen. Und nur in diesem nicht veröffentlichten Teil findet sich beispielsweise der Name des Profifußballers Lionel Messi. Der Name des isländischen Ex-Premierministers Sigmundur Davíð Gunnlaugsson, der nach den Enthüllungen zurücktreten musste, taucht jedoch schon in der ersten Ebene auf – Gunnlaugsson werde dort gemeinsam mit seiner Frau als Anteilseigner der Firma Wintris geführt.
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Die rund 11,5 Millionen Dokumente der zweiten Ebene will das ICIJ auch künftig geheim halten und auch nicht an Behörden übergeben. Trotzdem sei die jetzt freigegebene Datenbank ein „weiterer Schritt zu mehr Transparenz in der Offshore-Industrie“.
Die Süddeutsche Zeitung weist auch darauf hin, dass die Datenbank rund 300 Namen und Adressen deutscher Privatpersonen und Firmen enthält, darunter vor allem Vermittler von Briefkastenfirmen und Anteilseigner. Über viele dieser Namen sei aber bisher nicht berichtet worden, weil die Recherchen kein hohes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung ergeben hätten. Der Besitz einer Briefkastenfirma an sich sei vollkommen legal.
Mossack Fonseca hatte sich bis zuletzt gegen die Veröffentlichung der Datenbank gewehrt, wie Die Welt berichtet. „Es handelt sich um gestohlene Informationen. Das stellt eine Verletzung des Verschwiegenheitsabkommens zwischen Anwalt und Mandant dar, das wir beschützen müssen“, heißt es in einer Stellungnahme der Kanzlei.
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