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Ex-Sun-CEO Schwartz: Java-APIs waren bewusst für alle offen

Im Prozess Oracle gegen Google hat am zweiten Verhandlungstag der frühere Sun-CEO Jonathan Schwartz als Zeuge ausgesagt. Er bestätigt, dass Java von vornherein frei und offen nutzbar angelegt war: „Seit dem Beginn, lange bevor ich bei Sun war.“ Es sei in Suns Interesse gewesen, die Nutzung von Java zu verbreiten.

Dies habe auch die Programmierschnittstellen (APIs) eingeschlossen, die Google laut einem Urteil der vorangegangenen Instanz kopiert hat. Schwartz erklärte laut Ars Technica: „Die Strategie war es, sich über diese offenen APIs zu verständigen und bei den Implementierungen in Wettbewerb zu treten.“ Das habe auch für unangenehme Konkurrenten wie das GNU-Projekt Classpath gegolten. Es hatte – und benötigte – keine Lizenz, genau wie Android. „Sie haben mich genervt, aber das entsprach unseren Praktiken. Wenn man sagt, die APIs sind offen, wird es rivalisierende Implementierungen geben.“

Oracles Anwalt Peter Bicks deutete in der Befragung an, eine andere rivalisierende und auch von Schwartz erwähnte Java-Implementierung – Apache Harmony – habe über eine Lizenz von Sun verfügt. Schwartz erklärte nur, dass würde ihn nicht überraschen, aber er wisse nichts davon.

Der ehemalige Sun-CEO bestätigte damit die Aussage des früheren Google-CEOs Eric Schmidt, man habe eine Lizenzierung von Java nicht für nötig gehalten, um dessen APIs in Android einzusetzen. Als Grund für diese Einschätzung nannte Schmidt auf Nachfrage nur „20 Jahre Branchenerfahrung“. Oracle glaubt, dass Google mit Android 42 Milliarden Dollar Umsatz eingefahren hat und fordert 9,3 Milliarden Dollar Schadensersatz aufgrund unberechtigter Nutzung von Java-APIs. Es hatte Java-Erfinder Sun Microsystems 2009 übernommen.

Sun plante allerdings selbst einmal ein Java-Smartphone. Dass dieses Projekt nicht realisiert wurde, hatte Schwartz zufolge nichts mit dem Aufstieg von Android zu tun. Eine Zusammenarbeit mit Google scheiterte ihm zufolge an „einer Kombination aus Geld und technischer Unabhängigkeit. Soweit mir das bekannt ist, wollte Google von keinem anderen abhängig sein.“

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Der zweite Verhandlungstag begann laut Wall Street Journal mit einer weiteren Befragung von Google-Chairman Schmidt. Oracles Vertreter legte eine E-Mail als Indiz vor, in der ein Google-Mitarbeiter dem Chef vorschlug, Java zu kaufen, um weitere Rechtsstreits zu vermeiden. Schmidt antwortete damals, das sei eine gute Idee, er werde das Team darauf ansetzen. Jetzt erklärte er, das sei nicht geschehen. Er habe die Idee nur in seinem Kopf abgespeichert.

Oracle und Google streiten seit 2010 um 37 Java-APIs, die Teil von Android sind. Während die erste Instanz den urheberrechtlichen Schutz verneinte, entschied ein Berufungsgericht im Mai 2014, dass die 37 Java-Programmierschnittstellen doch dem Urheberrecht unterliegen. Es ließ aber offen, ob Googles Nutzung der APIs in Android dennoch nach dem Fair-Use-Prinzip als angemessene Verwendung zulässig war. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das Bezirksgericht in Nordkalifornien zurück, das nun auch über die Höhe der Entschädigung befinden soll.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnte im Juni 2015 Googles Anrufung ab. Es hatte die „Fair Use“-Frage sowie das Urheberrecht für Programmierschnittstellen als Grundsatzproblem eingestuft – eine Einschätzung, der sich der Supreme Court nicht anschloss.

Die von Oracle geforderte Summe von 9,3 Milliarden Dollar Schadenersatz liegt etwa zehnmal so hoch wie seine ursprüngliche Forderung. Sie stammt ihm zufolge von einem unabhängigen Experten. Der höhere Betrag soll dem Wachstum des Smartphonemarkts und auch des von Google entwickelten Android-Betriebssystems entsprechen. Das neue Verfahren richtet sich zudem gegen sechs weitere Android-Versionen, inklusive Android 5.0 Lollipop.

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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