Zwei gemeinnützige Organisationen aus Frankreich haben Klage gegen Facebook, Twitter und die Google-Tochter Youtube erhoben. Sie werfen ihnen vor, rassistische, antisemitische, den Holocaust leugnende und homophobe Inhalte trotz Hinweises nicht gelöscht zu haben. Das berichtet die Zeitung La Libération.
Von der Klage versprechen sich die beiden Organisationen Einsicht, wie Moderation bei den Sozialen Netzen überhaupt funktioniert beziehungsweise warum sie nicht funktioniert. Nach französischem Gesetz müssen Webhosting-Dienstleister zurecht beanstandete Inhalte innerhalb einer angemessenen Zeit löschen. Zumindest die von La Libération zitierten Beispiele – etwa „für Schwule ist auf dieser Erde kein Platz“ – lassen keinen Zweifel, dass die Löschforderung berechtigt war.
Außerdem zielt die Klage auf zwei technische Möglichkeiten ab, um Hassbotschaften im Internet Herr zu werden. Zum einen sollte den Klägern zufolge eine Möglichkeit geschaffen werden, User zu tracken, die widerrechtliche Inhalte posten. Und zum anderen fordern sie Mechanismen, die ein erneutes Posten einmal als rassistisch oder homophob erkannter Multimedia-Inhalte automatisch verhindert.
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Der Grund für die mangelhafte Löschquote könnte schlicht Überlastung sein, wie sie Soziale Netze insbesondere hinsichtlich Urheberrechtsansprüchen zeigen. Allerdings ist es dabei Googles Vorgehen, Beschwerden im Zweifelsfall zu löschen, um möglicherweise berechtigte Regressforderungen von vorherein zu verhindern. Bei Hasspostings gelten offenbar andere Prioritäten.
In Deutschland hatte sich das Bundesjustizministerium im Dezember 2015 mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter auf Maßnahmen gegen Hasskommentare in Sozialen Medien geeinigt. Rechtswidrige Inhalte sollen „unverzüglich nach Inkenntnissetzung“ entfernt werden. Ziel ist es, die meisten gemeldeten Inhalte in weniger als 24 Stunden zu prüfen und falls erforderlich zu löschen.
Darüber hinaus verpflichteten sich die Firmen, Inhalte nicht nur anhand ihrer eigenen Community-Guidelines zu überprüfen, sondern auch deutsche Gesetze anzuwenden. In den USA, dem Herkunftsland von Facebook, Google und Twitter, sind bestimmte Äußerungen, die hierzulande verboten sind, durch die freie Meinungsäußerung gedeckt. Ein Beispiel dafür ist die Leugnung des Holocaust.
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