Categories: MobileWLAN

Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia wegen WLAN-Hotspots ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelnetzbetreiber Unitymedia wegen seiner Pläne zur Ausweitung seines WLAN-Hotspot-Netzes abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass das Unternehmen die Router seiner Kunden automatisch und ohne deren Zustimmung für den Dienst „WifiSpot“ aktiviert. Sie sehen darin eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses.

Kunden müssen der Teilnahme an dem Dienst laut Verbraucherzentrale NRW nämlich erst widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem öffentlichen Hotspot, über den andere Unitymedia-Kunden mit ihren Mobilgeräten online gehen können. Über diese Änderung werden Internet-Kunden des Kabelanbieters aktuell per Post informiert.

„Die Verbraucherzentrale NRW befürwortet zwar die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots für jedermann, kritisiert jedoch die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt.“ Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollen Kunden selbst entscheiden, ob ihr Router zu einem Hotspot wird oder nicht.

Zugleich kritisieren sie auch die dem aktuell verschickten Infoschreiben beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem vorschreiben, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Diese Vorgaben hält die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Deshalb hat sie die entsprechenden Klauseln ebenfalls abgemahnt.

Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen und den WLAN-Dienst nicht nutzen möchten, raten die Verbraucherschützer, die Infopost nicht als Werbung abzutun und zu entsorgen, sondern der Umstellung vorsorglich zu widersprechen. Dies sei über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800-0009991 möglich.

ANZEIGE

Die Cloud forciert Innovationen

Ohne Cloud-Technologie sähe der Alltag heute ganz anders aus. Dropbox, Facebook, Google und Musikdienste gäbe es nicht. Erst Cloud-Technologien haben diese Services ermöglicht und treiben heute Innovationen schneller denn je voran.

Die Erweiterung seines kostenlosen WLAN-Hotspot-Netzes hatte Unitymedia Mitte April angekündigt. Bis Jahresende will es über die WLAN-Router seiner Kunden bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte bereitstellen. Die kostenlos nutzbaren „WifiSpots“ sind ab Sommer zudem fester Bestandteil der Internettarife des Anbieters.

Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können die öffentlichen Access Points dann mit Transferraten von bis zu 150 MBit/s ohne Begrenzung des Datenvolumens mit bis zu fünf Geräten gleichzeitig nutzen. Die Datenrate der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s beschränkt. Bisher gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Verbrauch die Geschwindigkeit auf 64 KBit/s gedrosselt wird. Diese Einschränkungen gelten ab Sommer nur noch für Anwender, die nicht Kunde bei Unitymedia sind.

Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Zum einen strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Das Haftungsrisiko im Fall einer gesetzwidrigen Nutzung des WifiSpot liegt bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.

Update vom 19. Mai, 9.45 Uhr: Inzwischen hat Unitymedia eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer veröffentlicht. Darin heißt es: „Bei den von der Verbraucherzentrale angemahnten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir nachsteuern. Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt. Dies haben wir der Verbraucherzentrale auch bereits vor deren Pressemitteilung angekündigt.“ Zugleich betonte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers: „Wir sind der Auffassung, dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf. Wir haben unseren Kunden aber die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf dem Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen. Das geht jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice oder im Online-Kundencenter.“

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

1 Tag ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

2 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

2 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

2 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

3 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

4 Tagen ago