Die Deutsche Telekom kämpft aktuell mit einer Störung in ihrem Mobilfunknetz, welche die Einwahl und das mobile Internet betrifft. Darüber hat sie Nutzer am Vormittag via Facebook und Twitter informiert. Einen Grund konnte sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht nennen.
Später ergänzte die Telekom, dass die genannten Einschränkungen nur „in wenigen Einzelfällen“ auftraten. Betroffenen Nutzern riet sie nochmals, ihr Mobilgerät neu zu starten, damit es sich wieder ins Mobilfunknetz einwählt.
Der Online-Dienst allestörungen.de verzeichnete ab etwa 5.50 Uhr heute Morgen einen Anstieg der Störungsmeldungen von Telekom-Kunden. Die letzten stammten hauptsächlich aus Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Hannover, Dortmund, Bochum, Essen und Bremen.
Eine ähnliche Störung gab es Anfang März auch bei Vodafone, die rund 400.000 Kunden betraf. Aufgrund eines Serverausfalls kam es überregional zu Problemen beim Einbuchen ins Mobilfunknetz. Nutzer erhielten beispielsweise Fehlermeldungen wie „Kein Netz“ oder „Nicht im Netzwerk registriert“. Auch in diesem Fall sollte es helfen, das Mobilfunkgerät neu zu starten.
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Bei allen Netzbetreibern kommt es immer wieder zu kleineren oder größeren Ausfällen. Die letzte Großstörung bei der Telekom ereignete sich Ende letzten Jahres. Sie betraf gleichermaßen Festnetz-Telefonie, Internet und TV-Angebote. Ursache war damals der Ausfall eines RADIUS-Servers, der für die Authentifizierung beim Zugang zum Internet erforderlich ist. Beim Kabelnetzbetreiber Unitymedia kam es im August letzten Jahres aufgrund eines „internen Systemfehlers“ zu einem stundenlangen Ausfall aller internetbasierten Dienste.
Anspruch auf Entschädigung haben Kunden bei einem kurzzeitigen Internetausfall in aller Regel nicht, wie Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt. Denn nach aktueller Rechtsprechung müssten Internetprovider keine dauerhafte Verfügbarkeit garantieren. Grund dafür sei, dass die Leistungskapazitäten des Providers begrenzt sind und die Übertragungsgeschwindigkeit von Daten je nach Netzauslastung schwankt. Daher sichern sich Anbieter üblicherweise mit einer Klausel in ihren AGB ab, in der eine Verfügbarkeit von etwas unter 100 Prozent im Monatsmittel zugesagt wird.
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