Ein Bezirksgericht in Nordkalifornien hat eine neue Datenschutzklage gegen Facebook zugelassen. Das Social Network soll die Inhalte privater Nachrichten seiner Mitglieder gescannt und damit gegen das Bundesgesetz Electronic Communications Privacy Act sowie ein kalifornisches Datenschutzgesetz verstoßen haben.
Facebook weist indes den Vorwurf zurück, es scanne massenhaft private Nachrichten. URL-Daten würden zudem nur anonymisiert und in zusammengefasster Form verwendet. „Die Unterlagen, die Facebook aus den privaten Nachrichten seiner Nutzer erstellt und die unbegrenzt gespeichert werden, können jederzeit von jedem Facebook-Mitarbeiter unbeschränkt genutzt werden“, zitiert The Verge indes einen der Anwälte der Kläger.
Unklar ist derzeit noch, wie leicht die Daten dem Absender einer Nachricht zugeordnet werden können. Facebook habe die Daten in einem Schriftsatz mit der Bestsellerliste der New York Times verglichen. Sie würden nur benutzt, um die Beliebtheit von Informationen nachzuweisen. Ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze liege außerdem nicht vor, da es sich nicht um einen „technischen Angriff auf grundlegende Elemente einer Computerprogrammierung“ handele.
Ein Gutachten der Kläger soll dem Bericht zufolge jedoch belegen, dass Facebook die URLs aus privaten Nachrichten in einer eigenen Datenbank namens Titan speichert. Darin sollen sich neben Datum und Uhrzeit der Nachricht auch die IDs von Sender und Empfänger finden. Mitarbeiter seien sehr wohl in der Lage, Empfänger oder Absender einer Nachricht zu identifizieren. Facebooks Anwälte hätten das Gutachten als „Spekulation“ zurückgewiesen.
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Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber News.com, das Unternehmen habe die Praxis, in private Nachrichten eingebettete Links in Likes umzuwandeln, schon vor einiger Zeit aufgegeben. Zudem schließe man sich der Einschätzung des Gerichts an, dass die Vorwürfe nicht ausreichend seien, um Schadenersatz zu verlangen. Die restlichen Anschuldigungen bezögen sich auf die frühere Praxis, die jedoch rechtmäßig gewesen sei.
Die Kläger unterstellen jedoch, dass Facebook trotzdem weiterhin URLs aus privaten Nachrichten sammelt. „Facebooks Quellcode zeigt nicht nur, dass Facebook weiterhin URL-Inhalte von privaten Nachrichten scannt, sondern die Inhalte auch weiterhin nutzt“, so die Klägeranwälte weiter.
Das Gericht hat die Klage als Sammelklage zugelassen. Die Kläger können ihre Vorwürfe nun noch bis zum 8. Juni konkretisieren. Eine erste Anhörung soll Ende Juni stattfinden.
[mit Material von Dong Ngo, News.com]
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