Die EU-Kommission wird laut Financial Times kommende Woche einen Entwurf vorlegen, der Videostreaming-Anbieter wie Amazon und Netflix vorschreiben würde, mindestens 20 Prozent ihres Katalogs mit europäischen Filmen und Fernsehserien zu bestücken. Damit würden für Fernsehsender geltende Regeln – nämlich die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) von 2010 – auch auf Streaming angewandt werden.
Offen ist dabei die heutige Größe des europäischen Angebots in den Streamingdiensten. Aktuell sind beispielsweise „Fack ju Göhte 2“ und „Er ist wieder da“ auf vielen Streamingportalen prominent vertreten. Netflix hat mit „Marseille“ eine erste europäische Eigenproduktion veröffentlicht und bereitet mit „Dark“ eine – trotz des Titels – in Deutschland gedrehte und produzierte Serie vor.
Die Financial Times zitiert eine Stellungnahme von Netflix: „Starre Quoten ersticken den Markt für On-Demand-Dienste.“ So werde ein „perverser Anreiz“ geschaffen, billige Produktionen aufzukaufen, um die Quote zu erfüllen. Es schlägt stattdessen Anreize für europäische Produktionen vor. Genau diese „Förderung der Tätigkeit und der Entwicklung der Produktion und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke“ ist allerdings Anliegen der AVMSD, die zu diesem Zweck „Transparenz und Vorhersehbarkeit des Marktes“ postuliert.
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2010 hatte die AVMSD On-Demand-Streamingdienste zwar einbezogen, aber als „nichtlineare“ Angebote klassifiziert, für die „weniger strenge Vorschriften“ gelten. Sie unterlägen ebenfalls den „Grundvorschriften dieser Richtlinie“. Laut EU stellt sich nun aber heraus, dass Streaming-Anbieter weniger als ein Prozent ihres Umsatzes in Eigenproduktionen stecken, während die britische BBC als Beispiel für eine nationale Rundfunkanstalt 20 Prozent in Produktionen investiert.
Laut Financial Times soll die Regelung weiter nicht für „Klein- und Kleinstunternehmen“ gelten. Sie ist Teil der Maßnahmen für den europäischen digitalen Binnenmarkt, die etwa auch die Einschränkung von Geoblockaden von Streamingdiensten umfassen. Vermutlich ab 2017 werden Anbieter auf gebuchte Services auch vom EU-Ausland aus zugreifen können. Dies gilt nur, wenn sie sich zeitlich beschränkt dort aufhalten. Der Ministerrat muss noch zustimmen.
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