Die EU-Kommission wird laut Financial Times kommende Woche einen Entwurf vorlegen, der Videostreaming-Anbieter wie Amazon und Netflix vorschreiben würde, mindestens 20 Prozent ihres Katalogs mit europäischen Filmen und Fernsehserien zu bestücken. Damit würden für Fernsehsender geltende Regeln – nämlich die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) von 2010 – auch auf Streaming angewandt werden.
Offen ist dabei die heutige Größe des europäischen Angebots in den Streamingdiensten. Aktuell sind beispielsweise „Fack ju Göhte 2“ und „Er ist wieder da“ auf vielen Streamingportalen prominent vertreten. Netflix hat mit „Marseille“ eine erste europäische Eigenproduktion veröffentlicht und bereitet mit „Dark“ eine – trotz des Titels – in Deutschland gedrehte und produzierte Serie vor.
Die Financial Times zitiert eine Stellungnahme von Netflix: „Starre Quoten ersticken den Markt für On-Demand-Dienste.“ So werde ein „perverser Anreiz“ geschaffen, billige Produktionen aufzukaufen, um die Quote zu erfüllen. Es schlägt stattdessen Anreize für europäische Produktionen vor. Genau diese „Förderung der Tätigkeit und der Entwicklung der Produktion und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke“ ist allerdings Anliegen der AVMSD, die zu diesem Zweck „Transparenz und Vorhersehbarkeit des Marktes“ postuliert.
Die neuen HPE-Server der Generation 10 bieten einen erweiterten Schutz vor Cyberangriffen. Erfahren Sie in unserem Webinar, warum HPE-Server die sichersten Industrie-Standard-Server der Welt sind und wie Sie ihr Unternehmen zu mehr Agilität verhelfen. Jetzt registrieren und Aufzeichnung ansehen.
2010 hatte die AVMSD On-Demand-Streamingdienste zwar einbezogen, aber als „nichtlineare“ Angebote klassifiziert, für die „weniger strenge Vorschriften“ gelten. Sie unterlägen ebenfalls den „Grundvorschriften dieser Richtlinie“. Laut EU stellt sich nun aber heraus, dass Streaming-Anbieter weniger als ein Prozent ihres Umsatzes in Eigenproduktionen stecken, während die britische BBC als Beispiel für eine nationale Rundfunkanstalt 20 Prozent in Produktionen investiert.
Laut Financial Times soll die Regelung weiter nicht für „Klein- und Kleinstunternehmen“ gelten. Sie ist Teil der Maßnahmen für den europäischen digitalen Binnenmarkt, die etwa auch die Einschränkung von Geoblockaden von Streamingdiensten umfassen. Vermutlich ab 2017 werden Anbieter auf gebuchte Services auch vom EU-Ausland aus zugreifen können. Dies gilt nur, wenn sie sich zeitlich beschränkt dort aufhalten. Der Ministerrat muss noch zustimmen.
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Der Sicherheitscheck entzieht unsicheren Websites automatisch alle Berechtigungen. Zudem können Nutzer in Chrome künftig Websites…
Ontinue registriert einen Anstieg beim Anteil am Gesamtangriffsvolumen um 105 Prozent. Das Angriffsvolumen auf den…
Das o1 genannte Modell liegt als Preview vor. Bei einer Mathematikprüfung beantwortet es 83 Prozent…
Das Kennzeichen erhalten Zoom Workplace Pro und Zoom Workplace Basic. Es bescheinigt unter anderem aktuelle…
iOS und iPadOS erhalten Tab-Gruppen. Zudem unterstützt Chrome nun die Synchronisierung von Tab-Gruppen.
Sie befürchten einen Missbrauch der Identitäten von Verstorbenen. 60 Prozent befürworten deswegen eine Klärung des…