Die Grünen im Bundestag wollen Internetanbieter zur Zahlung von Bußgeldern oder Schadenersatz verpflichten, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit deutlich langsamer ausfällt als in der Werbung versprochen. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion in den kommenden Tagen in den Bundestag einbringen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Freitagsausgabe berichtet.
Seit November 2015 bietet die Bundestagsfraktion der Grünen auf ihrer Website ein Tool zur Messung der Internetgeschwindigkeit an. Im Rahmen dieser nicht repräsentativen Messung haben fast 74.000 Haushalte überprüft, ob sie die gebuchte Bandbreite wirklich erhalten. „Viele Verbraucher“ zeigten sich danach enttäuscht, dass dies nicht der Fall sei.
„Wenn ich für 50 Megabit in der Sekunde bezahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur bis zu 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle“, so Rößner weiter. Um Missbrauch abzustellen, sollen daher nach dem Willen der Grünen-Bundestagsfraktion Anbieter für „wesentliche Abweichungen“ mit Bußgeldern belegt werden und Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz erhalten.
Mit Verweis auf europäische Verordnungen, die ähnliche Regelungen vorsehen, fordern die Grünen die Bundesnetzagentur auf, Mindestanforderungen für Internetanbieter vorzuschreiben. Bereits vor gut einem Jahr hat die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Transparenzverordnung vorgelegt. Zudem läuft seit Herbst eine Messreihe, mit der jedermann unter Beachtung einiger Aspekte mit Hilfe eines Online-Tools die Geschwindigkeit seines Internetzugangs via Festnetz, Kabel oder Mobilfunk ermitteln kann. Mit der Transparenzverordnung sollen Verbraucher nach Anschlussschaltung einen Rechtsanspruch auf Information zur jeweils aktuellen Datenübertragungsrate des Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlusses erhalten. Die Anbieter sollen zudem auf ein von der Bundesnetzagentur geplantes Messwerkzeug hinweisen müssen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf für Provider die Verpflichtung vor, Verbrauchern die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate sowie die tatsächlich gemessene Bandbreite verständlich zu präsentieren. „Die Messergebnisse müssen speicherbar sein und im Online-Kundencenter hinterlegt werden können. So kann der Verbraucher ohne größeren Aufwand mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate gegenüber seinem Anbieter kommunizieren“, erläutert die Bundesnetzagentur ihre Pläne.
Mit einem Gewicht von nur 693 Gramm gehört das Samsung Galaxy TabPro S zu den Leichtgewichten unter den 12-Zoll-Windows-Tablets. Hervorzuheben ist auch das verwendete Super AMOLED-Display: Es liefert einen hervorragenden Schwarzwert und einen sehr hohen Kontrast. Die Farbdarstellung ist exzellent
Mit ihrem Antrag wird die Grünen-Bundestagsfraktion grundsätzlich offene Türen einrennen. Er könnte also auch als geschicktes PR-Manöver gewertet werden. Die Forderung nach Bußgeldern und Schadenersatz ist allerdings neu.
Beides dürfte – falls es in in einer künftigen Verordnung überhaupt verankert wird – jedoch so geregelt werden, dass Anbieter in der Praxis nur in Sonderfällen zur Zahlung verpflichtet sind. Da es sich bei vielen Zugängen zumindest auf einem Teil des Übertragungsweges um ein sogenanntes Shared Medium handelt – also die Übertragungsrate letztlich von der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer abhängt –, ist die Angabe „bis zu“ im Grunde genommen nicht gelogen. Allerdings wird die maximale Bandbreite alleine wegen der Anzahl der Nutzer voraussichtlich Sonntagnacht um halb vier häufiger zur Verfügung stehen, als Freitagabend um 18 Uhr.
[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]
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