Die US-Bundespolizeibehörde FBI will ihre biometrische Datenbank Next Generation Identification (NGI) vom Schutz durch das der Privatsphäre dienende Bundesgesetz Privacy Act ausnehmen. Wie die Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet, räumt sie nur 21 Tage Frist für Einwendungen ein. Insgesamt 45 gemeinnützige Organisationen fordern nun in einem offenen Brief eine längere Zeitspanne. Es handle sich um ein äußerst komplexes Thema.
Die vom FBI beantragte Ausnahme würde bedeuten, dass Amerikaner nicht mehr gemäß dem Privacy Act in Erfahrung bringen können, ob sie in NGI erfasst sind und ob die gespeicherten Daten zutreffen. Die US-Polizei trägt diese Datenbank seit 2008 zusammen. Sie umfasst etwa Gesichter, Fingerabdrücke, Handabdrücke und Iris-Scans. Sie werden bei Verhaftungen erfasst, aber auch im Zuge von Immigrationsverfahren, Hintergrundüberprüfungen oder vor der Erteilung staatlicher Lizenzen.
Die EFF schreibt, in manchen Bundesstaaten würden diese Daten erfasst, wenn man etwa als Anwalt, Buchhalter, Lehrer oder Zahnarzt zugelassen werden wolle. Auch seien Fingerabdrücke für Stellen bei Bundesbehörden schon seit 1953 zu hinterlegen. Dies betreffe selbst Teilzeitkräfte, Praktikanten und Wartungsdienstleister. So seien biometrische Daten von nahezu 50 Millionen Amerikanern ohne Verdachtsmoment in die Datenbank gewandert.
Wichtigste Funktion von NGI ist Gesichtserkennung. Die EFF befürchtet einen Missbrauch, um etwa Teilnehmer an Demonstrationen zu überwachen und zu identifizieren. Dazu könnten etwa Sicherheitskameras oder auch Soziale Netze ausgewertet werden. Zudem ist die Genauigkeit der Gesichtserkennungstechnik bei Schwarzen, Jugendlichen und Frauen nachweislich deutlich schlechter, was eine Diskriminierung dieser Gruppen erwarten lässt.
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Die EFF beanstandet auch die Bemühungen des FBI, Details zu der Datenbank geheim zu halten. Viele Funktionen seien noch unbekannt. Bis zum vergangenen Monat lag die öffentliche „System of Records Notice“ (SORN), die zu veröffentlichen US-Behörden in solchen Fällen gezwungen sind, beispielsweise nur in einer extrem veralteten Form vor.
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