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US-Regierung will sich an EU-Datenschutz-Prozess gegen Facebook beteiligen

Die US-Regierung will sich am EU-Datenschutz-Prozess gegen Facebook als Amicus Curiae (lateinisch „Freund des Gerichts“) beteiligen. Sie beabsichtigt damit, Stellungnahmen aus ihrer Sicht zu den verhandelten Sachfragen abzugeben, obwohl sie eigentlich keine Partei im Verfahren ist. Die Initiative Europe versus Facebook bezeichnet das als ungewöhnlichen Schritt.. Sie hält für wahrscheinlich, dass die US-Regierung ihre Überwachungsgesetze vor europäischen Gerichten verteidigen und die Bedeutung des Verfahrens für die Vereinigten Staaten darstellen will.

In gleicher Weise beratend am Verfahren teilnehmen wollen die Amerikanische Handelskammer, die Business Software Alliance sowie der Lobbyverband Irish Business and Employers Confederation. Viele Mitglieder dieser Organisationen sind betroffen, weil sie auf derselben rechtlichen Grundlage wie Facebook Daten in die Vereinigten Staaten übertragen.

Der österreichische Jurist Max Schrems, der das Verfahren gegen Facebook in Gang gesetzt hat, begrüßt die beabsichtigte Teilnahme der US-Regierung ausdrücklich. „Das könnte eine einmalige Chance für uns sein“, zitiert ihn eine Pressemeldung (PDF) von Europe versus Facebook. „Es ist eine großartige Möglichkeit, endlich solide Antworten in einem öffentlichen Verfahren zu bekommen. Ich freue mich schon, all die unangenehmen Fragen zur US-Massenüberwachung in diesem Verfahren zu stellen. Es wird sehr interessant, wie die US-Regierung auf die klaren Beweise reagiert.“

Die US-Regierung hat noch keine Amicus-Curiae-Schriftsätze eingereicht, wie Schrems gegenüber Ars Technica berichtete – vielmehr sei bei der ersten Anhörung einfach ein von ihr beauftragter Anwalt erschienen. „Sie werden die Dokumente bis zum 22. Juni einreichen können“, sagte er. „Ich glaube, dieser Schritt wird sich als sehr interessant erweisen. Bislang haben die USA behauptet, dass wir alle die US-Überwachung falsch verstanden haben.“

Der überraschende Schritt ist laut Max Schrems jedoch nicht ohne Risiko für die amerikanische Regierung: „Anders als bei diplomatischen Gesprächen mit der EU und EU-Mitgliedsstaaten sowie öffentlichen Erklärungen in den Vereinigten Staaten ist sie nicht durch US-Gesetze zur Vertraulichkeit geschützt und wird unter Eid gestellt. Wer im Namen der US-Regierung Zeugenaussagen macht, könnte daher schwerwiegende Konsequenzen zu tragen haben, wenn er nicht wahrheitsgemäß alle Fragen beantwortet, die zur massenhaften Überwachung in den USA gestellt werden.“

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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im letzten Oktober das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA einkassiert hatte, reichte Schrems weitere Datenschutzbeschwerden gegen Facebook ein. Er will damit erreichen, dass die zuständigen Behörden in Irland, Belgien und Hamburg die Übertragung von Daten europäischer Nutzer in die USA untersagen.

Nach Ansicht von Schrems und seinen Anwälten sind nach dem Aus des Safe-Harbor-Abkommens auch die von Facebook und anderen Unternehmen verwendeten Vereinbarungen zu „alternativen Übertragungsmethoden“ ungültig. Sie enthielten ausdrücklich Ausnahmen für illegale „Massenüberwachung“. Auch Privacy Shield als angekündigter Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens stelle keine Lösung dar. Das Urteil des EuGH basiere auf der EU-Charta der Grundrechte, weswegen jede Safe-Harbor-Vereinbarung nicht für eine Massenüberwachung gelte.

„Wir verlangen jetzt mal alle relevanten Akten von der irischen Datenschutzbehörde, welche uns bisher ohne Grund verweigert wurden“, erklärt Schrems jetzt zum EU-Datenschutz-Prozess. „Nachdem wir die Unterlagen von Facebook erhalten haben, können wir dann eine klare Position zum Antrag der Datenschutzbehörde einnehmen. Erst dann können wir einschätzen, ob dieser Fall wirklich zum EuGH gehen muss.“

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ZDNet.de Redaktion

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