Die US-Breitbandanbieter haben eine Klage verloren, die sich gegen die Netzneutralitätsregeln der Federal Communications Commission (FCC) wandte. Das berichtet Ars Technica. Der erste Verfassungszusatz sei „kein Hindernis für Regeln zu einem offenen Internet“, entschied der US Court of Appeals für den District of Columbia.
„Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für Verbraucher und Innovationsträger, die unbeschränkten Zugang zum gesamten Web verdienen, und sie stellt sicher, dass das Internet eine Plattform für unvergleichliche Innovationen, freie Meinungsäußerung und wirtschaftliches Wachstum bleibt“, kommentiert Wheeler nun. Ein Jahrzehnt an Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten sei somit beendet.
Zusätzlich ermöglicht die Entscheidung des Gerichts es der Aufsichtsbehörde FCC weiter, Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandanbieter gemäß den Regeln in „Sektion II“ des Gesetzes Communications Act zu reglementieren. Einer solchen Reglementierung wollten sich die Provider mit der Argumentation widersetzen, der erste Zusatz zur US-Verfasssung stehe dem entgegen. Zudem agiere die FCC willkürlich und unberechenbar.
Die Breitbandanbieter könnten gegen den Entschluss vorgehen. Zudem drängen sie den Kongress, die Regelungen der FCC zu modifizieren.
Anders als die FCC ließ das EU-Parlament bei einer Entscheidung im Oktober 2015 so genannte „Überholspuren“ für „spezialisierte Dienste“ im Internet zu. Auch „Zero-Rating“ – eine Klassifizierung von Apps oder Diensten, die nicht auf eine Volumenbegrenzung angerechnet werden – verbot es nicht grundsätzlich. Datenschützer kritisierten diese „vagen Bestimmungen“. Die Lücken müssten nun die Gerichte schließen.
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