Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht grundsätzlich verpflichtet, über Herkunft und Weitergabe von Daten an andere Geheimdienste oder staatliche Einrichtungen anderer Länder Auskunft zu geben. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 6 A 7.14) muss er darüber nur in Ausnahmefällen informieren. Damit wies es die Klage eines Abgeordneten der Bundestagsfraktion der Linken ab.
Das Widerspruchsverfahren des Abgeordneten dagegen blieb erfolglos. Nun hat auch das in diesem Verfahren erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Richter kommt die Erteilung von Auskünften über Herkunft und Weitergabe personenbezogener Daten durch den Bundesnachrichtendienst nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. In der Regel sind durch das BND-Gesetz Angaben über die Herkunft und die Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten von der Auskunftspflicht ausgenommen.
Wenn Smartphones beruflich und privat genutzt werden, steht der Schutz sensibler Unternehmensdaten auf dem Spiel. Samsung KNOX™ bietet einen mehrschichtigen, hochwirksamen Schutz, ohne die Privatsphäre der Mitarbeiter anzutasten.
Diese Regelung diene vor allem dazu, die Arbeitsweise des BND zu schützen, für die Geheimhaltung erforderlich sei, so das Gericht. Zwar könne sich der Kläger grundsätzlich bei seinem Auskunftsbegehren auf einen aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung herzuleitenden Anspruch stützen. Aber auch in diesem Fall überwiegt nach Ansicht der Richter im Regelfall das vom Gesetzgeber höher bewertete Geheimhaltungsinteresse.
„Für einen Ausnahmefall muss der Betroffene aufzeigen, dass er die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten personenbezogenen Daten zur Vermeidung gewichtiger Nachteile benötigt“, erklärte das Gericht. Anhaltspunkte dafür sah es im konkreten Fall jedoch nicht gegeben. Weder der Inhalt der mitgeteilten Daten noch die Stellung des Klägers als Bundestagsabgeordneter reichten aus, um eine Ausnahme zu rechtfertigen.
[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…
Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…
Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…
Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…