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E-Book-Preisabsprachen: Apple zahlt 400 Millionen Dollar an geschädigte Kunden aus

Apple will am heutigen Dienstag damit beginnen, Kunden zu entschädigen, die wegen illegaler Preisabsprachen mit fünf Verlagen zu viel für E-Books gezahlt haben. Damit setzt das Unternehmen einen vor zwei Jahren mit Generalstaatsanwälten von 33 Bundesstaaten ausgehandelten Vergleich um, der einen Schadenersatz von insgesamt 450 Millionen Dollar vorsieht.

Der Vergleich war Anfang August 2014 von der zuständigen Richterin Denise Cote vom Bezirksgericht in New York genehmigt worden. Allein 400 Millionen Dollar muss Apple an betroffene Kunden auszahlen, 20 Millionen Dollar gehen an die involvierten Bundesstaaten und die restlichen 30 Millionen Dollar an die Anwälte der Sammelkläger. Zuvor hatten die 33 klagenden Bundesstaaten schon 166 Millionen Dollar von den an den illegalen Preisabsprachen beteiligten Verlagen Hachette, HarperCollins, Macmillan (Holtzbrinck), Penguin und Simon & Schuster erhalten.

Entsprechend den Vergleichsbedingungen bekommen Kunden die doppelte Summe des entstandenen Schadens ausgezahlt. Konkret sind das 6,93 Dollar für jedes gekaufte E-Book der beteiligten Verlage, das im fraglichen Zeitraum vom 1. April 2010 bis 21. Mai 2012 auf der Bestsellerliste der New York Times vertreten war, sowie 1,57 Dollar für alle anderen. Die Beträge werden entweder direkt dem Kundenkonto bei großen Buchhändlern gutgeschrieben, darunter Amazon, Barnes & Noble, Kobo und Apple, oder per Scheck ausgezahlt, wie die Kanzlei Hagens Berman mitteilt, die die Sammelkläger vertreten hat.

Der US Supreme Court hatte Anfang März Apples Berufung gegen ein Urteil des US Court of Appeals vom vergangenen Sommer abgewiesen. Dieser hatte die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, laut der das Unternehmen mit fünf der größten US-Verlage illegale Preisabsprachen für E-Books getroffen und damit gegen Kartellgesetze verstoßen hat. Das Berufungsgericht hielt auch eine Verfügung aufrecht, die Apple weitere Absprachen dieser Art untersagt.

Gegen das ursprüngliche Kartellurteil von 2013, das zugunsten des US-Justizministeriums ausgefallen war, hatte Apple im Oktober 2013 Berufung eingelegt. Hätte das Berufungsgericht das Urteil kassiert und den Fall an das Bezirksgericht zurückverwiesen, hätte Apple nur 50 Millionen Dollar Schadenersatz plus 20 Millionen Anwaltsgebühren zahlen müssen. Hätte das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz vollständig aufgehoben, wäre Apple ohne jegliche Schadenersatzzahlung davongekommen.

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Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple und die fünf Verlage beschuldigt, Preise für E-Books abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge spielte Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle.

Ursprünglich hatten die Generalstaatsanwälte 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar 2014 auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern. Diesen Antrag lehnte Richterin Cote im April 2014 jedoch ab.

Das erstinstanzliche Urteil zwang Apple auch dazu, seine Verträge mit den Buchverlagen zu ändern. Seitdem überprüft ein externer Kartellwächter, gegen den sich Apple mehrfach gewehrt hat, ob sich das Unternehmen an alle Auflagen des Gerichts und die Kartellgesetze hält.

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ZDNet.de Redaktion

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