Ein Bundesberufungsgericht hat eine Sammelklage gegen Google und Viacom abgewiesen (PDF), die den Unternehmen das Sammeln persönlicher Daten von Kindern unter 13 Jahren vorwarf. Insbesondere hatten die Kläger den Einsatz von Cookies auf der Nickelodeon-Site Nick.com beanstandet, durch den festgehalten wird, wer welches Video gesehen hat.
Die drei Richter schlossen sich damit großteils der Vorinstanz an. Nach ihrer Auslegung verstoßen Google und Viacom weder gegen das Bundesgesetz Wiretap Act, den Stored Communications Act von 1986 noch den kalifornischen Invasion of Privacy Act.
Zusätzlich beschäftigte sich das Gericht mit dem Video Privacy Protection Act, der spezifisch eine Weitergabe von Daten zu den Sehgewohnheiten von Kunden eines Video-Angebots untersagt. Es entschied , das Gesetz lasse nur Klagen gegen juristische Personen zu, die solche Daten weitergeben, jedoch nicht gegen ihre Empfänger. Auch fallen laut dem Urteil digitale Identifikationsmöglichkeiten wie IP-Adressen nicht unter den Schutz des Gesetzes.
Lediglich einen Vorwurf der Kläger hielt das Gericht für möglicherweise zulässig. Er richtet sich speziell gegen Viacom, das Erziehungsberechtigten auf Nick.com zusichert, „keinerlei persönliche Daten ihrer Kinder“ zu sammeln. Dass dies dennoch geschieht, könnte laut dem Berufungsgericht gegen Privatsphäreregeln des Bundesstaats verstoßen. Es verweist diese Frage daher an ein Bezirksgericht in New Jersey zurück.
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Google war 2014 in die Kritik gekommen, da es Daten von Schülern sammelte, die sein Apps for Education nutzten. Es nahm diesen Dienst als Reaktion von seinen Tracking-Praktiken aus.
Die Datenschutz-Neuregelung der EU-Kommission wird voraussichtlich ab 2018 eine Nutzung von Sozialen Netzen grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlauben. Nationale Gesetze von EU-Staaten können das Mindestalter allerdings auf bis zu 13 Jahre senken.
[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]
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