Airbnb hat eine Klage gegen eine Neuregelung der Stadt San Francisco eingereicht, die es zwingen würde, nicht bei der Stadtverwaltung registrierte Anbieter aus seinem Portal zu streichen. Sie tritt im Juli in Kraft. Kurzzeit-Mietvermittlern wie Airbnb oder auch seinem Konkurrenten VRBO drohen dann Strafen in Höhe vierstelliger Dollar-Beträge, wenn sie Vermieter aufnehmen, die keine städtische Registrierungsnummer angeben.
„Nachdem wir versucht haben, mit der Stadt an vernünftigen, gesetzeskonformen Alternativen zu dieser fehlerhaften Anordnung zu arbeiten, müssen wir nun leider ein Bundesgericht um sein Einschreiten in dieser Angelegenheit bitten“, heißt es im Blog von Airbnb. „Einen solchen Schritt hat Airbnb noch nie unternommen, und wir tun dies auch nicht leichtfertig, glauben aber, dass dies die beste Möglichkeit ist, unsere Community aus Gastgebern und Gästen zu schützen.“
Ein Vertreter der Stadt sagte CNET, er habe die Klage noch nicht einsehen können, die Anforderung sei aber nicht ungewöhnlich. Auch würden nicht die Inhalte der Nutzer eingeschränkt, wie Airbnb behaupte, sondern die Geschäftsaktivität der Hosting-Plattform.
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San Francisco hatte Peer-to-peer-Sharing von Wohnraum 2014 ausdrücklich zugelassen. Es gibt aber seither Bestrebungen in Bürgerschaft und Politik, diese Vorschriften enger zu fassen. Kritiker glauben, dass die Wohnungsnot durch solche Angebote verschärft wird, weil Vermieter ihre Angebote dem Mietmarkt entziehen, um stattdessen von rentableren Kurzzeitvermietungen zu profitieren. Ähnliche Regulierungsfragen stellen sich im Zusammenhang mit anderen „Shareconomy“-Angeboten, etwa dem Fahrdienstvermittler Uber, der seine Fahrer als Vertragspartner bezahlt, aber wie Angestellte behandelt, und dem inzwischen geschlossenen Putzdienst Homejoy.
Im April hatte Airbnb selbst Schritte gegen „nicht willkommene kommerzielle Anbieter“ angekündigt, die mehrere Objekte einstellen. Die Umsetzung ging der Stadt offenbar nicht schnell genug.
Auch Berlin hat ein Zweckentfremdungsgesetz in Kraft gesetzt, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen untersagt und damit insbesondere Anbieter trifft, die ihre Wohnungen über Airbnb anbieten. Airbnb weigerte sich auch nach Inkrafttreten, die Adressen seiner Anbieter in Berlin offenzulegen, da es die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen wolle. Anfang Juni entschied ein Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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