Der deutsche Sicherheitsverein Nifis wirft Google vor, Telefon-Metadaten von Android-Nutzern zu sammeln. Das ergebe sich aus der derzeit gültigen Datenschutzerklärung Googles vom 25. März 2016. Darin sei ein „großer Lauschangriff von Google vergleichbar mit NSA“ zu sehen.
„NSA wie Google können aus den Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen, Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden“, lässt sich dazu der Nifis-Vorsitzende Thomas Lapp in einer Presseaussendung zitieren.
Damit bezieht er sich sich auf Experimente der Stanford University, bei der die Android-Metadaten von rund 500 freiwilligen Teilnehmern fünf Monate lang verfolgt wurden. Demnach waren 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse aufgrund der Metadaten in diesem Zeitraum eindeutig einer Person zuzuordnen – und etwa Rückschlüsse auf Geschlechtskrankheiten oder außereheliche Affären möglich. Überraschende Auswertungsmöglichkeiten allein durch Metadaten demonstrierte auch ein MIT-Projekt, das ein Gmail-Konto durchsuchte, daraus ein Beziehungsgeflecht ermittelte und durch ein Netzdiagramm darstellte.
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„Viele haben sich daran gewöhnt, dass Google alles weiß über ihre Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails, ihren Standort, und diese Daten auch eindeutig einer namentlich bekannten Person zuordnen kann“, kommentiert Rechtsanwalt Lapp. Für die meisten dürfte es seiner Meinung nach dennoch überraschend sein, dass sie Google das Recht einräumen, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei NSA & Co. genau darüber empören. „Aber sicherlich dient diese permanente Überwachung nur dazu, um den Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen, wie es in der Datenschutzerklärung von Google heißt“, fügt er sarkastisch hinzu.
Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit (Nifis) definiert sich selbst als herstellerunabhängige Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft. Sie teilt ihre Frankfurter Adresse mit der Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Lapp. Dieser erklärt Googles Datenschutzerklärung nach deutschem Recht für ungültig: „Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass die meisten Android-Nutzer verstehen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung. Das ändert allerdings nichts daran, dass Google genau dieses Recht für sich in Anspruch nimmt.“
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