Die Bundesnetzagentur gibt nun doch Gelegenheit, zu ihrem neuen Entscheidungsentwurf für VDSL2-Vectoring Stellung zu nehmen. Die Branchenverbände BREKO, BUGLAS und VATM, die Wettbewerber der Deutschen Telekom vertreten, begrüßen das übereinstimmend. Sie merken aber auch an, die Regulierungsbehörde habe sich vor allem aufgrund des erheblichen öffentlichen Drucks und rechtlicher Bedenken dazu entschlossen.
Den abgeänderten Entwurf für VDSL2-Vectoring hatten die Telekom-Wettbewerber bereits öffentlich kritisiert. Er laufe im Ergebnis wieder auf ein weitgehendes Infrastruktur-Monopol für die Deutsche Telekom in den Hauptverteiler-Nachbereichen hinaus – mit fatalen Folgen für den ländlichen Raum. Sie erwarteten daher von EU-Kommissar Günther Oettinger, sich dem durch das Vorgehen der Bundesnetzagentur erzeugten Druck nicht zu beugen und seine erheblichen Bedenken erneut in einem Phase-II-Verfahren münden zu lassen.
Obwohl die Regulierungsbehörde – offenbar entgegen ihrer bisherigen Absicht – jetzt zu Stellungnahmen einlädt, hält sie daran fest, eine erneute Konsultation sei eigentlich nicht erforderlich. „Gleichwohl erhalten alle interessierten Parteien hiermit Gelegenheit, zu den materiell geänderten Regelungen bis zum 15. 07. 2016 schriftlich Stellung zu nehmen“, ließ die Behörde dazu wissen.
Konkret geht es weiterhin um die exklusive Nutzung von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen der gut 7900 Hauptverteiler in Deutschland. Wettbewerber der Deutschen Telekom sollen nur dann die Vectoring-Technik selbst einsetzen können, wenn sie in einem Bereich mindestens 40 Prozent der „grauen Kästen“ am Straßenrand und insgesamt 33 Prozent mehr Kabelverzweiger als die Deutsche Telekom erschlossen haben. Die Vectoring-Technik ermöglicht durch den Ausgleich von Störungen auch über Kupferkabel auf dem Weg in die Haushalte eine wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeit im Vergleich zu DSL – erreichbar sind so bis zu 100 MBit/s.
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Den neuen Entscheidungsentwurf legte die Bundesnetzagentur vor, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, die Nachteile für den Mitbewerb der Deutschen Telekom befürchtete und mit einem Prüfungsverfahren reagierte. Aus einer jetzt durchgesickerten vertraulichen Stellungnahme geht hervor, dass die umstrittene Erstfassung der Breitband-Verordnung nicht nur von der Kommission, sondern auch vom Dachverband der europäischen Telekom-Regulierungsbehörden (BEREC) missbilligt wurde. Die Aufsichtsbehörden sorgten sich demnach, die deutschen Vorschriften könnten europäischem Recht widersprechen. „[Wir] unterstützen die Kommission in ihrer Ansicht, dass es dem Entwurf an adäquaten Abhilfemaßnahmen mangelt, die einer Verzerrung oder Einschränkung des Wettbewerbs sicher entgegenwirken könnten“, zitiert EurActiv aus dem Dokument.
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