Categories: RechtRegulierung

Adobe muss Usedsoft 125.000 Euro Schadenersatz zahlen

Adobe muss eine Schadenersatzzahlung von 125.000 Euro plus Zinsen an den Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft leisten, weil es 2010 auf Grundlager falscher Aussagen eine einstweilige Verfügung gegen diesen erwirkt hatte. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 6 U 173/15). Adobe muss auch die Prozesskosten tragen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Wie Usedsoft mitteilt, stellte das Kölner Gericht fest, dass Adobe damals „fälschlicherweise behauptet“ habe, Usedsoft sei nicht berechtigt, Adobe-Volumenpakete aufzuspalten und die so entstandenen Einzellizenzen weiterzuverkaufen. Aufgrund dieser Behauptung wurde dann eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Usedsoft den weiteren Vertrieb dieser Software untersagte. Adobe mahnte zudem auch Kunden von Usedsoft ab und drohte diesen mit rechtlichen Konsequenzen, falls sie bei dem Händler gekaufte Software weiterhin nutzen.

Mit der nun verhängten Zahlung soll Usedsoft einerseits der Schaden ersetzt werden, der ihm durch die Rechtsberatungskosten für seine abgemahnten Kunden entstanden ist. Andererseits haben sich damals offenbar einige Kunden einschüchtern und den bereits gezahlten Kaufpreis erstatten lassen. Auch den dadurch entstandenen Verlust muss Adobe Usedsoft nun entgelten. Adobe war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

2010 reagierte Usedsoft auf Adobes einstweilige Verfügung seinerseits mit einer Klage. Im Zuge dieses Verfahrens hatte im Dezember 2012 zunächst das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geurteilt, dass die vorangegangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für den Handel mit Softwarelizenzen auch bei Volumenlizenzen anzuwenden ist – unabhängig davon, unter welchen Konditionen diese dem Erstkäufer überlassen wurden. Im Dezember 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof diese Auffassung (Az. I ZR 8/13).

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

Vor dem Urteil beriefen sich Hersteller wie Oracle, Microsoft oder Adobe wiederholt auf eine Passage des EuGH-Beschlusses zu Gebrauchtsoftware, den sie als „Aufspaltungsverbot“ deuteten. Bereits im August 2012 hatte Usedsoft im Streit mit Microsoft um diese Thematik beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Konzern wurde es damit untersagt, weiterhin zu verbreiten, dass der Weiterverkauf von Volumenlizenzen der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Das „Aufspaltungsverbot“ bezieht sich nach Ansicht des EuGH und des ihm in dem Punkt folgenden BGH ausschließlich auf die „abweichende Sachverhaltskonstellation“ bei Client-Server-Lizenzen, um die es in dem vor dem europäischen Gericht verhandelten Verfahren zwischen Oracle und Usedsoft gegangen war.

Auch im Streit zwischen SusenSoft und SAP um dieselbe Frage hatte das Landgericht Hamburg im Oktober 2013 konsequenterweise dem Gebrauchtsoftware-Händler Recht gegeben: Zwei Klauseln in SAPs AGB, die die Weitergabe von Lizenzen ohne Zustimmung des Konzerns stark einschränkten, erklärte es damals für ungültig. Eine zunächst angestrebte Revision hatte das Walldorfer Unternehmen dann jedoch zurückgezogen. Damit wurde auch dieses Urteil rechtskräftig.

[mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

3 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

4 Tagen ago