Die US-Bundessteuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) untersucht die Steuerpraktiken von Facebook. Sie geht davon aus, dass das Social Network geistige Eigentumsrechte beim Verkauf an eine irische Niederlassung um mehrere Milliarden Dollar zu tief angesetzt haben könnte, um seine Steuerlast ungerechtfertigt zu senken. Die Behörde hat in San Francisco eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht, um Vorladungen durchzusetzen und für die Untersuchung relevante Dokumente zu erhalten.
Laut Reuters besagt die Klage, dass Facebook Inc 2010 an Facebook Ireland Holdings die Rechte veräußert hat, seine Plattform außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada zu verwerten. In der Republik Irland, die Unternehmen mit niedrigeren Steuersätzen lockt, hat Facebook sein internationales Hauptquartier. Irland bietet Unternehmen einen nominellen Steuersatz von 12,5 Prozent, während in den USA nicht weniger als 35 Prozent fällig wären. Auch andere Technikfirmen wie Google und Apple nutzen diesen Unterschied und weitere Vorteile, um Steuern im großen Stil zu vermeiden.
Der Verkaufspreis für das immaterielle Gut wurde von Facebooks Steuerberater Ernst & Young bestimmt. Der Klage zufolge kamen die IRS-Steuerprüfer zum vorläufigen Schluss, dass der Betrag um mehrere Milliarden Dollar zu gering ausfiel. Facebook hingegen erklärte, es beachte stets alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen in den Ländern, in denen es tätig ist.
Facebook Ireland Holdings wiederum vermietete die Rechte an der Nutzung der Social-Network-Plattform gegen Gebühren an seine eigene Tochter Facebook Ireland Ltd. Diese ist für Facebooks internationales Geschäft zuständig und erzielte 2014 einen Umsatz von 4,8 Milliarden Euro. Gegenüber Reuters wollte Facebook jedoch nicht sagen, wo Facebook Ireland Holdings seinen steuerlichen Sitz hat.
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Möglicherweise ist noch das als Double Irish umschriebene Steuerschlupfloch im Spiel. Double Irish bedeutet, dass ein multinationaler Konzern eine Niederlassung in Irland registriert hat, die dort auch Gewinne erwirtschaftet. Die Niederlassung zahlt jedoch erhebliche steuermindernde Gebühren an eine Schwesterfirma – mit steuerlichem Sitz etwa auf den Bermudas -, wodurch in Irland nur noch eine minimale Steuerlast entsteht. Das umstrittene Steuerschlupfloch hat Irland zwar auf internationalen Druck hin eigentlich geschlossen – doch für Unternehmen, die es schon bisher zur Steuervermeidung nutzen, gilt eine Übergangsfrist bis 2020.
Mit seinen Steuerpraktiken machte sich Facebook auch in Großbritannien unbeliebt. So prellt es mit einem Millionenbonus für britische Mitarbeiter, sukzessive über Jahre hinweg als Aktienprämie auszahlbar, den britischen Fiskus. Zuvor schleuste es die durch seine größten Werbekunden erzielten Gewinne über Irland und entzog es damit der britischen Steuerbehörde. Durch solche Steuervermeidungstricks zahlte das Unternehmen 2014 in Großbritannien nur 4327 Pfund Steuern und damit weniger als ein britischer Durchschnittsarbeiter.
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