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Europäische Regierungen genehmigen Datenaustauschabkommen Privacy Shield

Die europäischen Regierungen haben eine überarbeitete Version des Datenaustauschabkommens Privacy Shield abgesegnet. Es soll die im Oktober 2015 vom EuGH einkassierte Regelung Safe Harbour zum Austausch von Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA ersetzen. Ende Mai hatte der Ausschuss nach Artikel 31 die Vereinbarung noch abgelehnt.

„Heute haben die Mitgliedstaaten ihrer nachdrücklichen Unterstützung für den EU-US-Datenschutzschild, dem neuen sicheren Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr, Ausdruck verliehen. Damit ist der Weg für die förmliche Annahme der Rechtsakte geebnet und der Startschuss für den EU-US-Datenschutzschild kann gegeben werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von EU-Vizepräsident Andrus Ansip, Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, und Vera Jourová, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz und Gleichstellung.

Das neue Abkommen gewährleiste ein hohes Schutzniveau für EU-Bürger und Rechtssicherheit für Unternehmen. Es unterscheide sich grundlegend von Safe Harbour und nehme die Unternehmen, die Daten verarbeiteten, stärker in die Pflicht. Außerdem sei nun sichergestellt, dass die Vorschriften auch tatsächlich eingehalten und durchgesetzt würden. Der Datenzugriff von Behörden unterliege nun klaren Beschränkungen, Garantien und Aufsichtsmechanismen. Eine willkürliche Massenüberwachung von EU-Bürgern sei ausgeschlossen.

Zudem betonten beide Kommissare, dass die neue Regelung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht. „Während des förmlichen Annahmeprozesses führte die Kommission eine breit angelegte Konsultation durch und berücksichtigte die Beiträge der wichtigsten Interessengruppen, insbesondere der unabhängigen Datenschutzbehörden und des Europäischen Parlaments. Mit der heutigen Abstimmung haben die Mitgliedstaaten ein starkes Zeichen des Vertrauens gesetzt“, so Ansip und Jourová weiter.

Der Pressemitteilung zufolge wird Jourová heute den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments über den aktuellen Stand informieren. Die EU-Kommission will der endgültigen Fassung von Privacy Shield am Dienstag zustimmen.

Zumindest nach Ansicht der Artikel 29 Datenschutzgruppe schafft auch die Verabschiedung von Privacy Shield keine langfristige Rechtssicherheit. Eine abschließende Aussage will die Gruppe nämlich erst nach Verabschiedung der neuen EU-Datenschutzgesetze im Jahr 2018 treffen, da Privacy Shield auch den neuen höheren Anforderungen genügen muss.

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Anfang Juni hatte der EU-Datenschutzbeauftrage das EU-US-Datenaustauschabkommen noch abgelehnt. Er forderte eine „robustere und nachhaltigere Lösung“ als Privacy Shield. Er ging zu dem Zeitpunkt davon aus, dass das Abkommen einer Überprüfung durch den EU-Gerichtshof nicht standhalten wird. Unklar ist, ob die EU-Kommission die Änderungsvorschläge für die endgültige Fassung berücksichtigt hat.

Die Ungewissheit rund um Privacy Shield hat auch dazu geführt, dass immer mehr Cloud-Anbieter auf regionale Rechenzentren setzen. Dazu zählen unter anderem Microsoft, Salesforce.com und SugarCRM, die hierzulande die Dienste von T-Systems nutzen. Der Speicherdienst Box kündigte zudem kürzlich an, Unternehmen eine Auswahlmöglichkeit zur regionalen Datenspeicherung in Europa und Asien zu bieten. Ohne eine rechtliche Grundlage wie Safe Harbor oder Privacy Shield könnten Firmen, die Daten ihrer Kunden oder auch Mitarbeiter außerhalb der EU speichern, gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Privacy Shield: Wirtschaftsvebände begrüßen die Einigung

Der Digitalverband Bitkom hat die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zum „EU-U.S. Privacy Shield“ begrüßt. „Der Weg für einen rechtssicheren Datenaustausch mit den USA ist frei“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. „Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und die USA einer der wichtigsten Handelspartner. Internationale Geschäftsbeziehungen funktionieren nur durch den Transfer personenbezogener Daten. Das Privacy Shield wird es Unternehmen ermöglichen, Daten ohne hohen bürokratischen Aufwand in die USA zu übermitteln.“ Davon profitiere vor allem der Mittelstand. Das Privacy Shield stärke zudem alternative Transfermechanismen wie die Standardvertragsklauseln. So ist die Ombudsperson in Fällen von Datenschutzverstößen der Geheimdienste auch für die anderen Transfermechanismen zuständig.

Update 11.08 Uhr

Der Verband der Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt die Einigung zwischen EU-Kommission und den USA ebenfalls:„Endlich haben Unternehmen, die auf den Datenaustausch mit den USA angewiesen sind, wieder eine verlässliche Grundlage“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „Diese Rechtssicherheit hat in den vergangenen Monaten gefehlt.“

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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