Nach der US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit NHTSA hat jetzt auch die Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) eine Untersuchung aufgrund des ersten tödlichen Unfalls mit einem selbstlenkenden Tesla-Fahrzeug eingeleitet. Sie geht der Frage nach, ob Tesla den Vorfall früher als „wichtiges“ Ereignis für Investoren hätte bekannt geben müssen, wie das Wall Street Journal berichtet.
Das Unternehmen hätte den Unfall im Rahmen seiner Börsenmeldung vom 18. Mai erwähnen können, die nach der Meldung bei der NHTSA erfolgte. Wie die Wirtschaftszeitung anmerkt, hat Tesla am 18. und 19. Mai Aktien im Wert von 2 Milliarden Dollar verkauft, einschließlich 2,8 Millionen Anteilsscheine von CEO Elon Musk. Laut Tesla verkaufte Musk die Aktien aufgrund von Steuerauflagen.
Gegenüber ZDNet.com erklärte Tesla am Montag, man habe bisher noch keine Mitteilung von der SEC bezüglich dieser Sache erhalten. Auf zwei Artikel des Magazins Fortune, welche die Frage aufwarfen, ob Tesla Aktiengesetze verletzt habe, antwortete es mit einem langen Blogbeitrag.
„Als wir der NHTSA den Unfall am 16. Mai gemeldet haben, hatten wir gerade erst unsere eigene Untersuchung gestartet“, heißt es darin. Bis zu dem tödlichen Unfall hätten Fahrer mehr als 100 Millionen Meilen mit aktiviertem Autopilot zurückgelegt. Weiterhin bezeichnete Tesla eine Kollision mit eingeschaltetem Fahrassistenten als „statistische Unungänglichkeit“. Statistisch geschieht in den USA je ein tödlicher Unfall pro 94 Millionen zurückgelegte Meilen.
„Nachrichten von einer statistischen Unumgänglichkeit ändern aber im Grunde nichts an früheren Aussagen über das Autopilot-System, seine Fähigkeiten oder die reinen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“, so das Unternehmen weiter.
Der Fahrer eines Tesla Model S von 2015 hatte den Autopilot aktiviert, als er am 7. Mai 2016 in Florida verunglückte. Tesla beauftragte ein eigenes Unfallteam mit der Untersuchung des Unfallorts. „Was wir wissen, ist, dass das Auto auf einem zweispurigen Highway mit Mittelstreifen unterwegs und Autopilot aktiv war, als ein Sattelschlepper kreuzte. Weder Autopilot noch Fahrer bemerkten die weiße Seite des Sattelschleppers vor einem hellen Horizont, weshalb die Bremse nicht betätigt wurde“, fasste das Unternehmen die Ergebnisse seiner Untersuchung am 30. Juni zusammen. Aufgrund der Höhe des Sattelschleppers raste das Auto unter dem Anhänger hindurch. „Wäre das Model S gegen Vorder- oder Rückseite des Sattelschleppers gestoßen, hätte sein fortschrittliches Sicherheitssystem für Unfälle wahrscheinlich auch bei großer Geschwindigkeit ernsthafte Verletzungen verhindert, wie es das bei zahlreichen ähnlichen Umfällen tat.“
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Nach Bekanntwerden des tödlichen Unfalls ereigneten sich noch zwei weitere Crashs, in die der Autopilot angeblich ebenfalls involviert war. Dabei kam aber niemand ums Leben. Am 1. Juli wurde ein Fahrer in Pennsylvania verletzt, nachdem sein SUV des Typs Tesla Model X von 2016 gegen einen Beton-Mittelstreifen schlug. Ein Polizist erklärte dazu gegenüber Detroit Free Press, dass nach Aussage des Fahrers das Fahrassistenzsystem zum Zeitpunkt des Unfalls aktiv war. Gleiches soll bei dem zweiten Unfall der Fall gewesen sein, der sich am 9. Juli in Montana ereignete.
Tesla hat immer betont, der Autopilot informiere bei der Aktivierung, dass die Kontrolle weiter beim Fahrer liege. Trent Victor, der bei Volvo an Crashvermeidung arbeitet, bezeichnete im April Tesla Autopilot als „Möchtegern“-Lösung: „Es hinterlässt den Eindruck, es sei mehr, als es eigentlich ist.“ Schließlich könne ein Tesla-Fahrer nicht wirklich die Hände vom Lenkrad nehmen, da im Notfall die Kontrolle von einem Augenblick auf den anderen an ihn übergehe. Daher arbeite Volvo an einem vollständig autonomen Fahrzeug, das sicherer sei.
[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]
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