In einer vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Aktion haben Polizeibeamte von mehr als 25 Dienststellen in 14 Bundesländern die Wohnräume von rund 60 Personen durchsucht. Sie stehen im Verdacht, Hass-Postings online verbreitet zu haben. Ziel des Einsatztages zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet war es nach Auskunft des BKA, „dem stark zunehmenden ‚Verbalradikalismus‘ und den damit verbundenen Straftaten im Netz entschlossen entgegenzutreten“.
Als besonders bedeutend bezeichnet das BKA in diesem Zusammenhang ein von der Staatsanwaltschaft Kempten geführtes und vom Bayerischen Landeskriminalamt koordiniertes Ermittlungsverfahren. In einer geheimen Facebook-Gruppe wurden im Zeitraum zwischen Juli und November 2015 bundesweit regelmäßig Straftaten im Sinne der Paragrafen 86a und 130 StGB begangen, die das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung unter Strafe stellen.
Hauptgegenstand der in der Gruppe stattgefundenen Kommunikation war die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie der Austausch von fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen als rechtsextremistisch zu beurteilenden Inhalten und Kommentierungen. In diesem Zusammenhang durchsuchten die Polizeidienststellen in den Bundesländern Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern die Wohnräume von etwa 40 Beschuldigten.
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Der bundesweite Einsatztag diente laut BKA auch der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit rechtsgerichteten Äußerungen in sozialen Netzen. Wer im Internet auf Hass-Postings stoße, solle Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer hielten dafür Internetportale bereit, über die auch anonym Anzeige erstattet werden könne.
„Die heutige Aktion macht deutlich: Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder gehen entschlossen gegen Hass und Hetze im Internet vor“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. „Die Fallzahlen politisch rechts motivierter Hasskriminalität im Internet sind auch im Zuge der europäischen Flüchtlingssituation deutlich gestiegen. Die Hasskriminalität im Netz darf nicht das gesellschaftliche Klima vergiften. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte sind häufig das Ergebnis einer Radikalisierung, die auch in sozialen Netzwerken beginnt. Wir müssen deshalb einer Verrohung der Sprache Einhalt gebieten und strafbare Inhalte im Netz konsequent verfolgen.“
Ende Mai hatte die EU-Kommission gemeinsam mit Facebook, Microsoft, Facebook und Twitter einen Maßnahmenkatalog gegen Hassbotschaften im Internet vorgelegt. Mit dem expliziten Ziel der Förderung der Meinungsfreiheit im Internet verpflichteten sich die IT-Firmen, einen „Verhaltenskodex“ einzuhalten und beispielsweise gemeldete Hassreden innerhalb von 24 Stunden zu prüfen sowie gegebenenfalls zu löschen. Zu den Selbstverpflichtungen zählt auch, in Leitlinien klarzustellen, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.
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