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EU weitet Wettbewerbsverfahren gegen Google auf Anzeigengeschäft aus

Die Europäische Kommission hat ihre Untersuchungen auf die Werbepraktiken von Google ausgeweitet, weil sie mutmaßlich gegen EU-Vorschriften verstoßen. Sie hat dem Internetkonzern dazu eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zukommen lassen – ein förmlicher Schritt, um das Unternehmen über die erhobenen Vorwürfe zu informieren. Google kann nun die Untersuchungsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen sowie eine mündliche Anhörung beantragen.

„Wir haben auch Bedenken geäußert, dass Google den Wettbewerb behindert, indem es die Möglichkeiten für Wettbewerber begrenzt, Suchmaschinenwerbung auf Websites Dritter zu platzieren“, erkläre Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Dies schränkt die Auswahl für die Verbraucher ein und verhindert Innovation.“

Die Kommission ist demnach der vorläufigen Auffassung, dass Google seine dominierende Stellung in der Suchmaschinenwerbung auch durch vertragliche Einschränkungen behauptet, die es Betreibern von Websites auferlegt. Damit habe es bestehende oder potenzielle Mitbewerber wie andere Suchdienste oder Werbeplattformen daran gehindert, sich in diesem Bereich zu etablieren und zu wachsen.

Es geht um Suchmaschinenwerbung, die Google nicht nur direkt auf der Website Google-Suche platziert, sondern auch über seine Plattform AdSense for Search auf anderen Websites vermittelt, die ein Suchfeld einbinden. Die EU-Kartellwächter monieren dabei, dass Googles Vertragsbedingungen Exklusivität, die bevorzugte Platzierung einer Mindestzahl von Googles Suchmaschinenanzeigen oder einen Genehmigungsvorbehalt für konkurrierende Werbung vorsehen. Nach ihrer vorläufigen Auffassung behindert „diese seit zehn Jahren geübte Praxis den Wettbewerb auf diesem kommerziell bedeutsamen Markt“.

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Gleichzeitig räumt die EU-Kommission ein, dass Google bereits reagiert hat und dabei ist, die Bedingungen der AdSense-Verträge mit seinen Partnern zu ändern und ihnen mehr Freiheit einzuräumen, konkurrierende Suchmaschinenwerbung anzuzeigen. Sie wolle diese Änderung in der Praxis genau beobachten und ihre Auswirkung auf den Markt bewerten. Google und Alphabet erhalten zehn Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Online-Werbung ist Googles wichtigste Einnahmequelle. Sie steuerte zwischen Januar und März beispielsweise 18 Milliarden Dollar zum Quartalsumsatz von 20 Milliarden Dollar bei. Davon wiederum entfielen 14 Milliarden Dollar auf Anzeigenprogramme wie AdWords. Ein Verfahren, das Googles Werbegeschäft betrifft, könnte sich sehr konkret auf die Einnahmen des Konzerns auswirken.

„Wir sind davon überzeugt, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen nicht nur die Auswahlmöglichkeiten für europäische Konsumenten verbessert haben, sondern auch dem Wettbewerb förderlich sind“, nimmt Google zu den Vorwürfen Stellung. „Wir werden die neuen Punkte der Kommission prüfen und darauf in den nächsten Wochen detailliert antworten.“

Die beiden anderen Geschäftsbereiche, mit denen sich Brüssel beschäftigt, sind Android und Internetsuche. So soll Google seine „beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum“ missbrauchen. Durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdiensts Google Shopping soll sich das Unternehmen einen unfairen Vorteil verschaffen. Auch zu diesem Punkt übermittelte die Europäische Kommission jetzt eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte, zu der Google und Alphabet in einer Frist von acht Wochen Stellung nehmen können.

Das offizielle EU-Kartellverfahren gegen Google läuft seit April 2015. Die Kommission untersucht Google aber schon seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin Vestager rollte den Fall neu auf.

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ZDNet.de Redaktion

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