Categories: MobileMobile Apps

Verbraucherzentrale mahnt Pokémon-Go-Entwickler wegen AGB-Klauseln ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Entwickler des aktuellen Hype-Spiels Pokémon Go wegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen der App abgemahnt. Das kalifornische Unternehmen Niantic verletze mit insgesamt 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards, so der Vorwurf. Gibt es keine Unterlassungserklärung ab, droht ihm ein Klageverfahren.

„Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, erklärt VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel.

Um die Mobilanwendung verwenden zu können, müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse angeben und die Standortdatenfunktion ihrer Mobilgeräts aktivieren. Anonymes Spielen werde dadurch praktisch unmöglich gemacht, so der VZBV. Weil das Unternehmen aus San Francisco durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhalte, habe man sich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angesehen.

Bei ihrer Analyse fielen den Verbraucherschützern nach eigenen Angaben einige kritische Punkte auf. Beispielsweise kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste komplett einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Zudem enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des VZBV deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So könnten personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

Aus diesen Gründen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Pokémon-Go-Entwickler abgemahnt und aufgefordert, für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, will der VZBV die Einreichung einer Klage prüfen.

In Deutschland war Pokémon Go offiziell am 13. Juli gestartet. Seitdem belegt das Augmented-Reality-Spiel, das sich am Spielprinzip von Niantics Ingress orientiert, die Spitzenpositionen in den deutschen App-Stores von Apple und Google. Allein bei Google Play wurde es weltweit über zehn Millionen Mal heruntergeladen.

Schon kurz nach dem Start der iOS-Version wurden Beschwerden über kritische Privatsphäreeinstellungen laut. Aufgrund eines Fehlers im Anmeldeprozess forderte die App bei der Anmeldung mit einem Google-Konto Zugriff auf alle dort gespeicherten Daten ein. Mit einem Update beseitigte Niantic dieses Problem.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

8 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

12 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

13 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

13 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

13 Stunden ago

Netzwerk-Portfolio für das KI-Zeitalter

Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…

15 Stunden ago