Das U. S. Patent and Trademark Office (USPTO) hat einen Patentantrag Apples veröffentlicht, der auch für die Bedienung von Mobilgeräten wie iPads und iPhones eine Digital Crown vorsieht, wie sie schon bei der Apple Watch zum Einsatz kommt. Der von Patently Apple aufgespürte Antrag führt dazu aus, dass die seitlich angebrachte Bedienkrone etwa benutzt werden könnte, um die Lautstärke einzustellen, den Touchscreen einzuschalten oder zu sperren, ein Foto aufzunehmen oder die Textgröße anzupassen.
Eine solche Krone geht auf das bei mechanischen Uhren schon lange genutzte Bedienelement zurück, das dem Aufziehen und Einstellen der Zeit dient. Apple hat es „als vielseitiges Tool neu erfunden, um Inhalte auf dem kleinen Display ganz einfach zu vergrößern“, hieß es bei der Vorstellung von Apples Smartwatch vor knapp zwei Jahren.
Die begleitenden Abbildungen weisen darauf hin, dass sich das von Apple beantragte Schutzrecht auf Tablets und Smartphones bezieht. Der Patentantrag beschreibt die Krone als „Rotary Input“, demnach als drehbares Eingabeinstrument, das um eine Achse rotiert. Es soll außerdem über vier seitliche Aufsätze verfügen und taktile Rückmeldungen geben können, die ähnlich wie bei einem Klicken empfunden werden.
Die Patentbeschreibung lässt offen, ob das fragliche Mobilgerät über einen Randbereich außerhalb des Touchscreens verfügt oder darauf verzichtet: „In einigen Beispielen verfügt das Gerät vielleicht über keinen Randbereich und hat stattdessen eine Oberfläche, die nur aus einem Touchscreen besteht.“
Zumindest dieser Hinweis könnte sich schon bei einer der kommenden iPhone-Generationen bewahrheiten. Auch die japanische Wirtschaftszeitung Nikkei prognostizierte für 2017 ein iPhone mit rahmenlosem Bildschirm ebenso wie eine Abschaffung des Home-Buttons, der bisher den Fingerabdruckscanner integriert. Nikkei hält außerdem für wahrscheinlich, dass Apple die iPhone-Reihe nur noch alle drei Jahre runderneuert. Demnach geht wahrscheinlich erst 2017 ein iPhone 7 mit auffallenden Neuerungen an den Start, dessen Gehäuse dann 2018 und 2019 beibehalten würde.
Wie bei vielen anderen Patentanträgen von Apple bleibt aber zunächst unklar, ob die darin beschriebene Technik jemals den Weg in ein fertiges Produkt finden wird.
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