Facebook droht eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe. Die US-Bundessteuerbehörde IRS hat dem Unternehmen einen erhöhten Steuerbescheid für das Steuerjahr 2010 zugestellt, wie das Unternehmen selbst in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC meldet. Sofern der IRS (Internal Revenue Service) seine Auffassung durchsetzt und auf derselben Grundlage weitere erhöhte Steuerbescheide für die folgenden Jahre erlässt, muss Facebook nach eigenen Angaben mit Nachzahlungen in Höhe von 3 bis 5 Milliarden Dollar rechnen – zuzüglich Zinsen und Säumnisgebühren.
Die Steuerbehörde reagiert mit ihrem Bescheid auf die Steuertricks von Facebook, die sie seit 2013 untersucht. Sie geht davon aus, dass das Social Network geistige Eigentumsrechte beim Verkauf an eine irische Niederlassung um mehrere Milliarden Dollar zu tief angesetzt haben könnte, um seine Steuerlast ungerechtfertigt zu senken.
Der IRS hatte schon zuvor eine Klage Klage gegen das Social Network eingereicht, um Vorladungen durchzusetzen und für die Untersuchung relevante Dokumente zu erhalten. Noch immer aber hält das Unternehmen angeforderte Geschäftsunterlagen zurück und will auch den Steuerbescheid anfechten.
Facebook Inc. veräußerte 2010 an Facebook Ireland Holdings die Rechte, seine Plattform außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada zu verwerten. Facebook Ireland Holdings wiederum vermietete die Rechte an der Nutzung der Social-Network-Plattform gegen Gebühren an seine eigene Tochter Facebook Ireland Ltd. Diese ist für Facebooks internationales Geschäft zuständig und erzielte 2014 einen Umsatz von 4,8 Milliarden Euro.
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In der Republik Irland, die Unternehmen mit niedrigeren Steuersätzen lockt, hat Facebook sein internationales Hauptquartier. Irland bietet Unternehmen einen nominellen Steuersatz von 12,5 Prozent, während in den USA nicht weniger als 35 Prozent fällig wären. Auch andere Technikfirmen wie Google und Apple nutzen diesen Unterschied und weitere Vorteile, um Steuern im großen Stil zu vermeiden.
Der Verkaufspreis für das immaterielle Gut wurde von Facebooks Steuerberater Ernst & Young (E&Y) bestimmt. Die IRS-Steuerprüfer kamen zum Schluss, dass der Betrag um mehrere Milliarden Dollar zu gering ausfiel. Laut IRS kam E&Y zu einer weit geringeren Bewertung, indem es Teile der Online-Plattform getrennt bewertete. Das stehe jedoch im klaren Gegensatz zur üblichen Bewertung von Geschäftseinheiten, die anderweitig verflochten sind. Facebook hingegen erklärte immer wieder knapp, es beachte stets alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen in den Ländern, in denen es tätig ist.
Facebook mauerte offenbar, während der IRS seine Steuerpraktiken untersuchte, und produzierte nur eine „begrenzte Anzahl“ der angeforderten Dokumente. Wiederholt kam das Unternehmen selbst gerichtlichen Vorladungen nicht nach, wie Bloomberg berichtet. Aufgrund von Verjährungsfristen hätte die Steuerbehörde nach dem 31. Juli keine weiteren Dokumente mehr anfordern können. Die Zustellung des Steuerbescheids erlaubt ihr jedoch weitere gerichtliche Maßnahmen.
In seiner Bilanz für das zweite Quartal konnte Facebook einen verdreifachten Gewinn und einen um 59 Prozent auf 6,44 Milliarden Dollar gestiegenen Umsatz ausweisen. Dabei erzielte es mit 3,2 Milliarden Dollar fast genau die Hälfte seiner Umsätze außerhalb Nordamerikas.
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