Austausch von Kundendaten: EU prüft erneut WhatsApp-Übernahme durch Facebook

Die EU-Kommission beschäftigt sich erneut mit der Übernahme von WhatsApp durch Facebook. Anlass ist der jetzt vorgesehene Austausch von Kundendaten zwischen dem Social Network und dem Messenger. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager prüft deshalb, ob das Fusionskontrollverfahren neu aufzurollen ist.

Die EU hatte die Übernahme für 19 Milliarden Dollar 2014 bereits abgesegnet, da die Endkunden auch weiterhin unter zahlreichen Kommunikationsanwendungen wählen könnten und meist ohnehin mehr als eine App nutzten. Dabei spielte aber auch die Zusage von Facebook-CEO Zuckerberg eine Rolle, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben.

Diese Zusicherung wurde jetzt durch eine neue Datenschutzrichtlinie von WhatsApp obsolet. Sie soll den Weg für Firmen frei machen, die seine Milliarde Nutzer weltweit kontaktieren möchten. Auch nimmt sich der Messenger heraus, künftig Daten mit dem Mutterunternehmen Facebook auszutauschen, um Werbung besser an den Nutzer anpassen zu können. Es will ab sofort enger mit Facebook zusammenarbeiten und insbesondere die Nutzerdatenbanken beider über die Telefonnummer abgleichen.

Darüber hinaus sollen die Nutzer von WhatsApp auch ihr Adressbuch „mit deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können“. Der Messenger holt sich in seinem Kleingedruckten sogar die ausdrückliche Bestätigung des Nutzers, zur Weitergabe der Telefonnummern für solche Zwecke „autorisiert“ zu sein.

„Wir wissen von den Veränderungen bei den Geschäftsbedingungen und dem Datenschutz bei WhatsApp“, zitiert Der Spiegel eine Sprecherin der EU-Kommission. „Wir reden mit Facebook über das Thema.“

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Auch das Bundeskartellamt ermittelt noch immer gegen Facebook. Sie geht schon länger dem Verdacht nach, „dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“ – und zwar in kartellrechtlich relevanter Weise. Die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook könnte demnach einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt arbeitet in dem Fall mit den Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen.

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ZDNet.de Redaktion

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