Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Facebook-Datenschutzklage des Juristen Max Schrems dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das Luxemburger Gericht soll über die Zulässigkeit der Sammelklage gegen das Social Network in Österreich entscheiden. Darauf weist die Initiative Europe versus Facebook hin. Das Verfahren in Österreich ruht nun bis auf weiteres.
In der zweiten Instanz hatte das Oberlandesgericht Wien im Oktober 2015 20 von 22 Anklagepunkten für zulässig erklärt. Im Gegensatz zur ersten Instanz stufte das Gericht Schrems tatsächlich als Verbraucher ein und bestätigte damit auch den Wohnort der Klägers als Gerichtsstand. Die Voraussetzungen für eine Sammelklage sah das OLG Wien aber nicht als gegeben an. Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Revision ein.
Der EuGH soll nun entscheiden, ob die Verbraucher, die der Sammelklage beigetreten sind, ihre Ansprüche gegen Facebook an Schrems‘ Wohnsitz statt an ihrem eigenen Wohnort geltend machen können. „Nach Ansicht des Klägers kann es keinen Unterschied machen, ob ein Nutzer einem anderen Nutzer seine Ansprüche überträgt – beide bleiben schutzwürdige Verbraucher. Nach der Meinung von Facebook verlieren Verbraucher aber ihren Verbrauchergerichtsstand, wenn diese ihre Ansprüche an einen anderen Verbraucher übertragen“, teilt Europe versus Facebook mit.
„Die Vorlage des OGH erlaubt es dem EuGH, die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten in der europäischen Union maßgeblich zu erleichtern. Unternehmen wie Facebook nutzen alle Vorteile des gemeinsamen Binnenmarkts – sie müssen sich daher auch an die dort geltenden Regeln halten und sich auch den Verbrauchern dieses Binnenmarkts stellen“, kommentiert Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt.
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Auch der Status des Klägers als Verbraucher soll erneut geprüft werden. Laut Facebook ist Schrems kein Verbraucher, da er „im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche Bücher publiziert, teilweise auch entlohnte Vorträge hält, Webseiten betreibt und Spenden zur Durchsetzung seiner Ansprüche sammelt“, heißt es in der Entscheidung der OGH.
„Facebook versucht mich hier öffentlich und vor den Gerichten als eine Art ‚gewerblichen Aktivisten‘ darzustellen, um zu verhindern, dass ich in Wien klagen kann. Vereinfacht gesagt darf ein Verbraucher laut Facebook nur heimlich still und leise in seinem Zimmer sitzen – macht er seinen Fall öffentlich, verliert er seine Rechte. Die österreichischen Gerichte haben ausdrücklich festgehalten, dass die Sammelklage gemeinnützig organisiert wurde und ich mein Facebook-Konto nur privat nutze. Die Vorfrage, ob ich also ein‚ ‚Verbraucher‘ bin, ist daher wohl sehr einfach zu beantworten, da ich mit dieser Aktion nie auch nur einen Cent verdient habe – sondern hunderte unbezahlte Stunden reinbuttere“, wird Schrems in der Pressemitteilung zitiert.
Schrems will mit seiner Sammelklage wegen Datenschutzverstößen eine Entschädigung von 500 Euro pro Nutzer erstreiten. Eine separate von ihm in Irland eingereichte Klage hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen mit US-Firmen aufhob. Ende Oktober 2015 nahm auch die irische Datenschutzbehörde Ermittlungen gegen das Social Network auf.
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