Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls für Julian Assange bestätigt. Der Wikileaks-Gründer würde somit weiterhin an Schweden ausgeliefert werden müssen, sollte er die Botschaft Ecuadors in London verlassen, wo er sich seit mittlerweile mehr als vier Jahren aufhält.
Der Haftbefehl stammt von 2012, die Ermittlungen gegen Assange begannen aber schon zwei Jahre früher. Das Berufungsgericht schreibt in seinem heutigen Urteil, es teile die Einschätzung der Vorinstanz, dass „weiterhin das Risiko besteht, dass Julian Assange fliehen oder sich dem juristischen Verfahren und einer eventuellen Strafe entziehen würde.“
In dem Fall müssten das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Falls und Assanges Recht auf Bewegungsfreiheit gegeneinander abgewogen werden, heißt es. Die Richter entscheiden sich für das öffentliche Interesse. Sie betonen, dass „die Frage der Schuld nicht entschieden“ ist.
Die schwedische Staatsanwaltschaft will Assange im Rahmen ihrer seit 2010 laufenden Ermittlung wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung befragen. Assange, der auf Wikileaks geheime Akten und Botschafterdepeschen der USA veröffentlicht hat, hält dies für einen Vorwand. Er befürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm hohe Strafen drohen könnten – bis hin zur Todesstrafe. Das Verfahren gegen ihn bezeichnete er stets als politisch motivierte Intrige.
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Eine Vernehmung in der ecuadorianischen Botschaft in London hat Schweden lange Zeit abgelehnt. Jetzt ist aber ein Verhör für den 17. Oktober angesetzt, bei dem auch ein ecuadorianischer Strafverfolger präsent sein wird.
Im Februar hatte Assange zumindest einen moralischen Sieg errungen, als der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) seinen Botschaftsaufenthalt als „willkürliche Inhaftierung“ wertete. Sein langjähriges Exil konnte er aber deshalb keineswegs verlassen. Die britische Polizei will nach eigenen Angaben weiterhin „alles tun, um ihn festzunehmen.“
[mit Material von Richard Trenholm, CNET.com]
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