Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Abschaffung der Roaminggebühren vorgelegt. Sie sollen nun ohne zeitliche Einschränkungen wegfallen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen nur für 90 Tage pro Jahr. Allerdings enthält der überarbeitete Entwurf auch neue Vorschriften, die einen Missbrauch verhindern sollen.
Die Gebührenbefreiung richtet sich also nicht an Nutzer, die mit einem ausländischen Mobilfunkvertrag günstiger im eigenen Land telefonieren wollen. Um dies zu kontrollieren, dürfen Mobilfunkbetreiber künftig Nutzungsmuster ihrer Kunden erfassen.
Die EU-Kommission nennt mehrere mögliche Kriterien, anhand derer eine rechtmäßige oder eben unrechtmäßige Nutzung festgemacht werden kann. Unter anderem dürfen Provider prüfen, ob der inländische Datenverkehr im Vergleich zum Roaming-Verkehr geringer ist, und ob SIM-Karten, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich zum Roaming eingesetzt werden, über längere Zeit inaktiv sind.
Wird ein Missbrauch festgestellt, müssen die Betreiber ihre Kunden vorwarnen. Außerdem dürfen sie nur in diesen Fällen weiterhin geringe Aufschläge verlangen. Die EU-Kommission schlägt 0,04 Euro pro Minute für Anrufe, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro MByte vor. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter für Streitfälle ein Beschwerdeverfahren einrichten. Eine Einigung kann notfalls auch für die nationale Regulierungsbehörde herbeigeführt werden.
Auch der massenhafte An- und Weiterverkauf von SIM-Karten zur Nutzung außerhalb des Landes des Providers stellt unter Umständen einen Missbrauch dar. In solchen Fällen sieht die EU „angemessene Maßnahmen“ vor, auch in Zusammenarbeit mit der nationalen Regulierungsbehörde.
„Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaminggebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind“, sagte der für die digitale Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger.
Der Vorschlag wird nun dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, den Mitgliedstaaten und weiteren interessierten Parteien vorgelegt. Ziel ist es, dass das Kollegium der Kommissionsmitglieder den endgültigen Vorschlag bis zum 15. Dezember 2016 annimmt.
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