Das bisher als Anbieter eines bei Jugendlichen beliebten Messengers bekannte Snapchat hat sein erstes Hardware-Produkt vorgestellt. Die Brille Spectacles wird zumindest in den USA diesen Herbst zum Preis von 129 Dollar zu kaufen sein. Zugleich ändert das Unternehmen seinen Namen und heißt künftig Snap Inc. „Chat“ spielt also nicht mehr die zentrale Rolle.
Die Brille Spectacles verfügt über eine integrierte Kamera. Durch Druck auf einen im Scharnier sitzenden Knopf lassen sich damit bis zu 10 Sekunden lange Videos aufzeichnen. Solche Kurzvideos sind in der Snapchat-App besonders beliebt. Sie lassen sich von der Brille aufs Smartphone übertragen und damit posten. Snap war noch unter dem alten Namen Snapchat vor wenigen Wochen der Bluetooth Special Interest Group beigetreten.
Ein Video der Brille war noch vor der offiziellen Ankündigung bei Business Insider zu sehen gewesen, ist aber nun auch unter spectacles.com und bei Youtube zu finden. Dort heißt es, die Kamera verfüge über eine 115-Grad-Weitwinkel-Optik. Von Augmented-Reality-Funktionen wie etwa bei Google Glass ist keine Rede – die Videoaufnahme scheint einzige Funktion der Sonnenbrille.
Dem Wall Street Journal sagte Snap-CEO Evan Spiegel: „Wir werden bei der Einführung auf einen langsamen Ansatz setzen. Es geht darum, herauszufinden, wie das ins Leben der Leute passt und ob es ihnen gefällt.“
Snapchat wird derzeit mit etwa 176 Milliarden Dollar bewertet. Es könnte noch 2016 einen Börsengang beantragen, der dann im Frühjahr 2017 stattfinden würde. Snapchats Umsatz dürfte in diesem Jahr hochgerechnet 366,7 Millionen Dollar betragen, was immerhin sechsmal so viel ist wie die 59 Millionen des Vorjahrs. Fürs kommende Jahr wird dann rund eine Milliarde Umsatz erwartet.
Für die Monetarisierung setzt Snapchat auf Werbung: Die kürzlich vorgestellten „Snap Ads Between Stories“ erscheinen zwischen Beiträgen unterschiedlicher Kontakte. Der Erzählfluss eines Nutzers wird also nicht unterbrochen. Ebenfalls neu sind erweiterbare „Snap Ads“: Hier kann der User per Wischbewegung die beworbene App installieren beziehungsweise ein ausführliches Video abrufen, eine Mobilwebsite besuchen oder einen Beitrag in einem Instant-Article-artigen Format aufrufen.
[mit Material von Jake Smith, ZDNet.com]
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