Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat Oracles Forderung, den langjährigen Streit mit Google um die Verwendung von Java-Code im Mobilbetriebssystem Android neu zu verhandeln, abgelehnt. Damit hat das im Mai ergangene Urteil, wonach die Nutzung von 37 Java-APIs unter die Fair-Use-Regelung fällt, weiterhin Bestand.
Nach Ansicht des Bezirksrichters William Alsup fanden sich jedoch in mehreren auch Oracle vorliegenden Dokumenten Hinweise auf das intern bei Google ARC++ genannte Projekt, „Chrome-OS-Nutzer mit Play-Android-Apps“ zu versorgen, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. „Google hat 2015 mindestens neun Dokumente vorgelegt, die die Ziele und technischen Details von ARC++ beschreiben, also mindestens fünf Monate vor Prozessbeginn.“ Es sei alleine Oracles Schuld, dass es die ARC++-Dokumente nicht geprüft habe.
Darüber hinaus wies der Richter darauf hin, dass die Beweise zu ARC++ den Ausgang des Verfahrens im Mai nicht beeinfluss hätten. Jegliche Hinweise auf eine Implementierung von Android und damit auch der 37 Java-APIs auf anderen Geräten als Smartphones und Tablets sei nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.
Die Frage, ob die Verwendung der Java-APIs im Zusammenhang mit ARC++ ebenfalls als Fair Use einzustufen ist, ließ der Richter jedoch offen. „Möglicherweise ist die Nutzung der urheberrechtlich geschützten APIs in ARC++ kein Fair Use, das bedeutet aber nicht, dass Googles Argumente im Prozess in Bezug auf die Verwendung unzulässig waren“, so Alsup weiter.
Darüber hinaus wies Alsup auch Oracles Antrag auf ein neues Verfahren ab, weil das Gericht bestimmte Beweise ausgeschlossen hatte. Eine Aussage von Stefano Mazzocchi, der 2008 Mitglied des Board of Directors der Apache Foundation war, beschrieb der Richter beispielsweise als „unwichtig“.
Oracle und Google streiten seit 2010 um 37 Java-APIs, die Teil von Android sind. Während die erste Instanz den urheberrechtlichen Schutz verneinte, entschied ein Berufungsgericht im Mai 2014, dass die 37 Java-Programmierschnittstellen doch dem Urheberrecht unterliegen. Es ließ aber offen, ob Googles Nutzung der APIs in Android dennoch nach dem Fair-Use-Prinzip als angemessene Verwendung zulässig war. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien zurück.
Dort konnte sich Google im Rechtsstreit mit Oracle durchsetzen. Der Internetkonzern überzeugte die Geschworenen mit seinen Argumenten, wonach die Implementierung der Programmierschnittstellen als „Fair Use“ einzustufen ist. Damit entging Google einer Schadenersatzzahlung in Milliardenhöhe.
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