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Voraussetzung für Vectoring: Bundesnetzagentur legt Bedingungen für Layer-2-Bitstrom fest

Die Bundesnetzagentur hat eine Hürde beseitigt, die dem Einsatz der Vectoring-Technik durch die Telekom entgegensteht. Mit einem Eilbeschluss setzte die Regulierungsbehörde die Bedingungen für den Zugang der Telekom-Wettbewerber zum Layer-2-Bitstrom vorläufig in Kraft.

Das ab dem 1. November geltende neue Standardangebot wurde erforderlich, weil die Telekom ihren Konkurrenten ersatzweise ein Layer-2-Bitstromprodukt anbieten muss, das den bisherigen entbündelten Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) ersetzt. Letztere sind beim Vectoring-Einsatz nicht mehr für VDSL-Anschlüsse verfügbar. Der Bitstromzugang kombiniert als Vorleistungsprodukt Breitbandanschluss und Transportleistung und soll Wettbewerber in die Lage versetzen, den Endkunden ADSL-, VDSL- sowie in Zukunft auch Glasfaseranschlüsse anzubieten. Der Layer-2-Bitstrom wird mit Ethernet-Technologie im Telekom-Netz transportiert. Er soll Wettbewerbern die Bereitstellung von Breitbanddiensten wie etwa schnellem Internetzugang ermöglichen.

„Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten“, führt die Bundesnetzagentur zum Layer-2-Bitstrom aus. Mit der Telekom konkurrierende Provider wenden jedoch ein, dass ihnen für den neuen Zugang monatlich 18,50 Euro berechnet werden soll, während die TAL-Entgelte für die letzte Meile derzeit 10,02 Euro kosten. Das reduziere drastisch ihre eigene Gewinnspanne und schränke ihre Möglichkeiten ein, in den weiteren Netzausbau zu investieren.

Der Eilbeschluss der Bundesnetzagentur basiert auf einem Entscheidungsentwurf für das Layer-2-Standardangebot. Zu diesem Entwurf stehen noch die Stellungnahmen der Europäischen Kommission, der Dachorganisation der europäischen Telekomregulierer (Gerek) sowie der nationalen Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten aus.

Im Juli hatte die Europäische Kommission die vorgesehene Modernisierung des Breitbandnetzes der Deutschen Telekom durch VDSL2-Vectoring genehmigt, allerdings nur unter Auflagen. Der Bundesnetzagentur wurde aufgegeben, die Bedingungen für die Bereitstellung von Internetzugängen durch Wettbewerber zu verbessern und konkrete Preise für ein Zugangsprodukt vorzulegen. Die Kommission kündigte dazu an, die Einhaltung der Auflagen genau zu überprüfen.

Das Vectoring soll laut Telekom elektromagnetische Störungen ausgleichen, die in den Kupferleitungen auf dem Weg zwischen den Kabelverzweigern und den Haushalten auftreten. Dadurch sollen Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s möglich werden. Die benötigte Technik will die Telekom in den Kabelverzweigern, also an den Übergangsstellen von den Glasfaserleitungen zu den Kupferleitungen installieren. Die Branchenverbände der Wettbewerber werfen der Bundesnetzagentur vor, der Deutschen Telekom ein „weitreichendes Quasi-Monopol zum Vectoring-Ausbau in den sogenannten Nahbereichen“ einzuräumen. Sie halten außerdem die Entscheidung, Haushalte per Kupferkabel anzubinden und nicht den Netzausbau mit Glasfaser bis direkt ins Gebäude oder die Wohnung voranzutreiben, für nicht zukunftssicher.

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ZDNet.de Redaktion

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