Die Verwertungsgesellschaft GEMA und Youtube haben ihren seit sieben Jahren andauernden Streit um eine Vergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire beigelegt. Der gestern unterzeichnete Lizenzvertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2009. Laut GEMA profitieren rund 70.000 Musikurheber und Verleger von der Einigung.
Zur Höhe der Abgabe machten beide Parteien keine Angaben. Anfang des Jahres hatte die GEMA noch einen Betrag von mindestens 0,375 Cent pro Video gefordert. Youtube argumentierte indes, es stelle nur eine Plattform bereit, die es Nutzern erlaube, ihre Inhalte zu verbreiten. Folglich seien sie auch für die Lizenzierung der verwendeten Musik verantwortlich.
„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben“, wird Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, in einer Pressemitteilung zitiert. „Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern.“
Die GEMA betont aber auch, dass in einem wichtigen Punkt bisher keine Einigung erzielt wurde. „Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Youtube und der GEMA darüber, ob Youtube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind“, teilte die GEMA mit. Sie forderte deswegen die Bundesregierung auf, einen klaren Rechtsrahmen für die digitale Wertschöpfung zu schaffen.
Auch Youtube lobte die Einigung als „Meilenstein“ und „wichtigen Tag für die Musik in Deutschland“. „Das ist ein Sieg für Musikkünstler weltweit, der es ihnen erlaubt, neue und vorhandene Fans in Deutschland zu erreichen und außerdem Geld mit Werbung in ihren Videos zu verdienen“, schreibt Christophe Muller, bei Youtube für internationale Musikpartnerschaften verantwortlich, in einem Blogeintrag.
Für Nutzer bedeutet die Einigung, dass die in den vergangenen Jahren beim Aufruf bestimmter Videos gezeigten Sperrtafeln der Vergangenheit angehören. Es entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, vor der Veröffentlichung eines eigenen Videos die Urheberrechte etwaiger Hintergrundmusik zu prüfen. „Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts“, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Der Lizenzvertrag zwischen GEMA und Youtube ist also kein Freibrief für Nutzer, beliebige Musikclips per Youtube bereitzustellen. Die Google-Tochter betont in dem Zusammenhang, dass sie weiterhin in ihr Rechteverwaltungssystem Content ID investiert, das urheberrechtlich geschützte Werke erkennen und sperren kann. Darüber hinaus könnten vereinzelt auch künftig noch Sperrtafeln auf Youtube zu sehen sein, beispielsweise wenn bestimmte Plattenfirmen, mit denen Youtube noch keinen Lizenzvertrag abgeschlossen hat, eine Sperrung ihrer Inhalte fordern.
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