Facebook hat in Großbritannien die Sammlung von WhatsApp-Nutzerdaten vorläufig eingestellt. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Forderung der britischen Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office. Sie befürchtet, dass die im August eingeführte neue Datenschutzrichtlinie der Messaging-App die Daten von Verbrauchern nicht ausreichend schützt.
Die britische Datenschutzbeauftrage Elizabeth Denham ermittelt nach eigenen Angaben schon seit acht Wochen gegen WhatsApp und Facebook. „Ich hatte Bedenken, dass Verbraucher nicht ausreichend geschützt sind, und man kann durchaus sagen, dass die Ermittlungen meines Teams diese Einschätzung nicht geändert haben“, schreibt Denham in einem Blogeintrag. „Ich glaube, Facebook informiert nicht ausreichend darüber, was es mit den Informationen der Nutzer vorhat, und ich glaube auch nicht, dass WhatsApp eine gültige Zustimmung der Nutzer für die Weitergabe der Informationen hat. Außerdem glaube ich, dass Nutzer stets die Kontrolle über die Weitergabe ihrer Daten haben sollten, und nicht nur in einem Fenster von 30 Tagen.“
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die von WhatsApp verwendete und voreingestellte Einwilligungserklärung, die Facebook die Nutzung der Daten für Werbung erlaubt, für unzulässig. „Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden. Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten“, erklärte der Verband im September.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz erließ Ende September eine Verwaltungsanordnung, die es Facebook untersagt, Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu verarbeiten. Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen mit eigenen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Sie hätten nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren „öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden. Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, so Caspar Ende September.
Darüber hinaus stellt aber auch die Artikel 29 Datenschutzgruppe die Gültigkeit der von WhatsApp eingeholten Zustimmung der Nutzer infrage. Für sie ist zudem die Wirksamkeit gegenüber Nicht-Facebook-Mitgliedern ungeklärt. Der Aufforderung der EU-Datenschützer, die nur eine beratende Funktion gegenüber der EU-Kommission haben, den Austausch einzustellen, ist Facebook bisher nicht nachgekommen. Es geht jedoch gegen die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vor.
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[mit Material von Tas Bindi, ZDNet.com]
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