Google hat die Regeln für seinen Browserschutz Safe Browsing überarbeitet. Sie richten sich gegen Websites, die versuchen, Googles Bewertungssystem zu unterlaufen und als Wiederholungstäter auffallen. Sie werden künftig mit längeren Sperren bestraft.
Betroffene Websitebetreiber haben jedoch die Möglichkeit, die beanstandeten Elemente zu entfernen und eine erneute Überprüfung ihres Angebots zu verlangen, was in der Regel auch zur Aufhebung der Sperre führt. Die neuen Regeln richten sich nun gezielt gegen Anbieter, die anschließend erneut schädliche Inhalte in ihre Websites integrieren.
Ihre Websites sperrt Safe Browsing künftig grundsätzlich für 30 Tage. Erst danach lässt Google eine weitere Nachprüfung zu. „Wir haben festgestellt dass eine geringe Zahl von Websites Benutzer gerade so lange nicht belästigt, bis die Safe-Browsing-Warnungen entfernt wurden, um danach ihre gefährlichen Aktivitäten wieder aufzunehmen“, schreibt Brooke Heinichen von Googles Safe Browsing Team in einem Blogeintrag.
Wiederholungstäter definiert Google als „Seiten, die wiederholt innerhalb eines kurzes Zeitfensters zwischen akzeptablem und inakzeptablem Verhalten wechseln“. Von dieser Einstufung ausgenommen sind lediglich Seiten, die offenbar gehackt wurden. „Nur Sites, die vorsätzlich gefährliche Inhalte bereitstellen, fallen unter die Richtlinie“, so Heinichen weiter.
Darin heißt es nun: „Sobald Safe Browsing eine Seite als Wiederholungstäter ausgewiesen hat, ist der Webmaster nicht mehr in der Lage, über die Search Console eine Nachprüfung anzufragen. Der Status eines Wiederholungstäters gilt für 30 Tage. Danach kann der Webmaster eine Nachprüfung beantragen.“
Google empfiehlt Websitebetreibern, sich für die Google Search Console zu registrieren. Nur so erhalten sie eine direkte Benachrichtigung von Google per E-Mail, falls Safe Browsing ihre Seite als gefährlich einstuft.
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[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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