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E-Business mit WhatsApp & Co: Darauf kommt es an

Kurznachrichten- oder Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Facebook Messenger sind aus der persönlichen Kommunikation der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken, so der Digitalverband Bitkom. Laut Umfrage verwenden gut zwei Drittel (69 Prozent) der Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland einen Kurznachrichtendienst. Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Internetnutzer haben WhatsApp für den Versand von Kurznachrichten verwendet. Mit großem Abstand folgen Skype mit 16 Prozent und der Facebook Messenger mit 15 Prozent.

Wo viele Nutzer sind, sind bekanntlich das Marketing und der Verkauf nicht weit. Mit einem Messenger lassen sich bereits Flüge oder Züge buchen, Kinokarten ordern oder ein Taxi bestellen, wie Bitkom in dem Umfrageergebnis ausführt. Tatsächlich ist diese Nutzung von WhatsApp & Co für Buchung und Shopping klar im Kommen.

WhatsApp & Co als Einkaufshilfe und Newsletter

Anfangs erfolgte die Nutzung von WhatsApp für Shopping und als Marketing-Kanal noch in einer rechtlichen Grauzone. Inzwischen, so scheint es, können Unternehmen sorglos den führenden Messenger-Dienst WhatsApp zu kommerziellen Zwecken einsetzen. Werbenachrichten über WhatsApp sind möglich geworden, da der Messenger-Dienst seine Datenschutzrichtlinie entsprechend geändert hatte.

Es ist zu erwarten, dass die Anwendungsfälle für WhatsApp im Marketing nun deutlich steigen werden.
Im Handel überholen Messaging-Apps in ihrer Bedeutung die sozialen Netzwerke, so Harald Winkelhofer, CEO von IQ mobile.

AllyouneedFresh.de zum Beispiel bietet bereits die Möglichkeit per WhatsApp einzukaufen. Kunden geben in diesem Fall ihre gewünschten Produkte als digitale Einkaufsliste in den Messenger ein und senden diese an AllyouneedFresh. Nach wenigen Minuten erhält der Kunde einen Link mit seinen Wunsch-Produkten in einer Liste. Diese Liste kann dann geändert, ergänzt und in den Warenkorb gelegt werden.

Bag A Chat ermöglicht die Integration von WhatsApp-Diensten in Online-Shops. Auf dem Sage Summit 2016 wurde der neue Messenger-Dienst Pegg vorgestellt: Pegg ermöglicht es den Anwendern, finanzielle Transaktionen innerhalb von Messaging-Apps wie Facebook Messenger zu erfassen und zu verwalten.

Marketing, Shopping, Finanzen: Immer auch ein Thema für den Datenschutz

Die neuen Anwendungsbereiche für WhatsApp betreffen zweifellos den kritischen Bereich der personenbezogenen Daten. Bevor also ein Unternehmen überlegt, eigene kommerzielle Anwendungen auf Basis des Messenger-Dienstes anzugehen, sollten die Kritikpunkte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wie dem Hamburger Datenschutzbeauftragten sowie die Hinweise der Datenschutzaktivisten von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehr ernst genommen werden.

Im Gegensatz zu einer E-Mail-Marketing-Lösung und zu einem Online-Shop, die sich auch selbst oder in einem Rechenzentrum innerhalb des EU/EWR-Raumes betreiben lassen, ist der Messenger-Dienst WhatsApp grundsätzlich eine von dem Facebook-Konzern betriebene Lösung. Datenschutzrechtlich liegt bei Marketing-, Shopping- oder Finanz-Anwendungen über WhatsApp eine Auftragsverarbeitung vor. Für diese gibt es sowohl heute im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch in Zukunft in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. im neuen, deutschen ABDSG strenge Vorgaben.

Die DSGVO verlangt unter anderem für die Auftragsverarbeitung: „Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet“. Dabei muss beachtet werden, dass im Fall von WhatsApp Daten in die USA übertragen werden. Die weiteren Entwicklungen rund um Privacy Shield müssen also genau beobachtet und berücksichtigt werden, wenn keine andere rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung in den Drittstaat USA vorliegt.

Zusätzlich müssen auch bei Newsletter-Versand über WhatsApp alle Forderungen erfüllt werden, die auch beim E-Mail-Marketing gelten, insbesondere ist die informierte und dokumentierte Einwilligung der Newsletter-Empfänger erforderlich und ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit darf nicht fehlen. Dies muss auch bei WhatsApp-Newslettern technisch umgesetzt sein.

Datenschutz muss bei allen Marketing-Aktionen stimmen

Es reicht also nicht, wenn WhatApp oder ein anderer Messenger-Dienst seine Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen so ändert, dass eine kommerzielle Nutzung des Dienstes möglich wird. Auch der Datenschutz bei dem Messenger-Dienst selbst muss gewährleistet sein, bevor man die eigenen Kundendaten damit verarbeiten lässt. Alternative Messenger-Dienste, die nicht in der Kritik der Datenschützer stehen, wie dies bei WhatsApp immer wieder der Fall ist, verfügen nicht über so große Nutzerzahlen, dass Marketingverantwortliche darauf anspringen. Deshalb ist es wichtig, bei der Planung von Marketing-Aktionen und Auswahl von Diensten immer auch die Bedeutung des Datenschutzes zu sehen und nicht nur die reinen Nutzerzahlen.

Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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