Die EU-Kommission wirft Facebook vor, bei der Prüfung seiner geplanten Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben. Bei der Fusionsprüfung durch die Kommission war es 2014 auch um die Frage gegangen, ob Facebook die Benutzerkonten von WhatsApp mit den eigenen abgleichen könnte. Das Unternehmen hatte dazu angegeben, ein verlässlicher automatischer Abgleich zwischen den Konten sei nicht möglich.
2016 führte WhatsApp dann eine neue Datenschutzrichtlinie ein, die Werbenachrichten ermöglichte. Gleichzeitig glich es seine Nutzerdatenbank nun via Telefonnummer mit der von Facebook ab. Facebook könne mit den Informationen aus WhatsApp gezieltere Werbung zeigen, lautete die offizielle Begründung. Wettbewerbskommissarin Vestager nahm diese Veränderungen zum Anlass einer Prüfung, ob das Fusionskontrollverfahren neu aufzurollen ist. Die EU hatte die Übernahme für 19 Milliarden Dollar zwar 2014 bereits abgesegnet, dabei spiele aber auch die Zusage von Facebook-CEO Mark Zuckerberg eine Rolle, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben.
Inzwischen ist die EU-Kommission zur Auffassung gekommen, dass Facebook entgegen seinen Angaben auch 2014 schon die technische Möglichkeit eines automatischen Abgleichs der Facebook-Nutzerprofile mit den WhatsApp-Nutzerprofilen hatte. Das Social Network habe daher vermutlich vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht und seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt. „Wir können Unternehmenszusammenschlüsse nur dann fristgerecht und objektiv prüfen, wenn die beteiligten Unternehmen präzise Informationen bereitstellen“, lässt sich Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dazu zitieren.
Facebook kann jetzt bis zum 31. Januar dazu Stellung nehmen. Stellen sich die Vorwürfe als zutreffend heraus, droht dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu einem Prozent seines Umsatzes. Im letzten Jahr erzielte Facebook insgesamt einen Umsatz von über 17 Milliarden Dollar.
Die grundsätzliche Genehmigung der WhatsApp-Übernahme durch Facebook steht damit aber nicht infrage, da die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung auch eine Reihe weiterer Umstände berücksichtigt hatte. So sah sie keine Nachteile für die Konsumenten. Auch wenn Facebook Messenger und WhatsApp zu den Marktführern zählten, seien sie doch keine engen Wettbewerber. Zudem gebe es für Verbraucher zahlreiche alternative Kommunikationsanwendungen wie Line, Viber, WeChat und Google Hangouts.
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