Apple wurde von einem Gericht in Kalifornien zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von insgesamt 2 Millionen Dollar an ehemalige Mitarbeiter verurteilt. Dem Bericht von CNN zufolge müssen Arbeitgeber auf Stundenbasis Beschäftigten in dem US-Bundesstaat bei einer Arbeitszeit ab fünf Stunden eine Essenspause von 30 Minuten zugestehen. Außerdem ist für jeweils vier Stunden Arbeitszeit eine Pause von zehn Minuten vorgesehen.
Beides hatte Apple den Mitarbeitern in seinen Ladengeschäften zwischen 2007 und 2012 nicht gegönnt. Erst nach dem 2011 eine Klage eingereicht wurde, änderte der Konzern seine Regelungen. Bis 2013 hatten sich dann weit über 20.000 Apple-Beschäftigte der Klage angeschlossen, die in dem Jahr vom California Superior Court als Sammelklage zugelassen wurde. Neben Mitarbeitern aus Apple-Ladengeschäfte und Call-Centern gehörten dazu auch auf Stundenbasis bezahlte Nachwuchsentwickler.
Ihrem Anwalt Tyler Belong zufolge durften sie „häufig sieben oder acht Stunden lang keine Essenspause machen, manchmal sogar gar nicht.“ In der Klage warfen sie Apple auch Einschüchterungsversuche vor. Ihnen sei mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gedroht worden, wenn sie in der Öffentlichkeit über die Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen sprechen. Außerdem seien Zahlungen an entlassene oder gegangene Mitarbeiter erst mit deutlicher Verspätung erfolgt.
Unklar ist, wie viel der nun von Apple zu zahlenden Entschädigung in Höhe von zwei Millionen Dollar tatsächlich bei den Klägern ankommt. Selbst wenn die Anwälte kein Geld bekommen, erhielte bei gleichmäßiger Verteilung jeder der Kläger 95 Dollar, rechnet CNN vor – das zugleich anmerkt, es sei „wahrscheinlich“, dass ein Teil des Geldes für Anwaltshonorare aufgewendet werden muss.
In einer weiteren Klage ist Apple dagegen als Sieger hervorgegangen. Mit ihr wollten ebenfalls in den Ladengeschäften Beschäftigte eine Entschädigung für die Zeit erstreiten, die sie in den Apple Stores für die aus ihrer Sicht erniedrigenden Taschenkontrollen aufwenden mussten. Dabei hätten sie nach Ende ihrer Arbeitszeit bis zu 30 Minuten in einer Schlange warten müssen. Das komme unbezahlter Arbeit gleich. In dem Verfahren begründete der Richter die Zurückweisung der Klage damit, dass schließlich niemand gezwungen werde, eine Tasche zur Arbeit mitzubringen. Nachvollziehbare Gründe, warum sie eine Tasche mitbringen müssten, habe keiner der Kläger anführen können.
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