Samsung meldet laufend weitere Schutzrechte an, die die Möglichkeiten faltbarer Displays abdecken. In der letzten Woche veröffentlichte das US Patent and Trademark Office (USPTO) ein von Samsung beantragtes Design Patent für ein Smartphone mit flexiblem Display, das sich zu doppelter Größe aufklappen lässt.
In Deutschland ist anstelle von Design Patent die Bezeichnung eingetragenes Design oder Geschmacksmuster üblich. Als gewerbliches Schutzrecht, das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wird, soll es vor Nachahmungen einer ästhetischen Gestaltung schützen. In den Vereinigten Staaten wird zwischen Design Patent und dem Utility Patent unterschieden, das eine funktionale Erfindung schützt.
Im November wurde ein Samsung zugesprochenes Utility Patent bekannt, das ein Display mit einer neuartigen flexiblen Struktur beschreibt. Die Technologie soll biegbare Displays und sogar den Bau von Geräten ermöglichen, die ohne Bruchrisiko gefaltet werden können. Zum Einsatz kommen soll ein flexibles Trägermaterial aus einem Kunststoff mit guter Hitzebeständigkeit und Haltbarkeit. Abbildungen zeigten dazu ein Display, das biegbar genug ist, um sich der gekrümmten Hand eines Nutzers anzupassen. Dieses Schutzrecht folgte einer großen Zahl von damit zusammenhängenden Patenten, was Samsungs Pläne in dieser Richtung erneut bestätigte.
Das gezielte Sammeln von Schutzrechten könnte jetzt sogar auf die bevorstehende Präsentation eines Smartphones mit Faltdisplay hinweisen. Gerüchte ranken sich schon seit Jahren um ein mysteriöses Produkt namens Galaxy X. Intern soll die Entwicklung faltbarer Smartphones bei Samsung in einem Project Valley erfolgen. Nutzer des chinesischen Social Networks Weibo berichteten vor Kurzem von Galaxy X1 und Galaxy X1 Plus als neuen Modellbezeichnungen, die durch Tests in China bekannt wurden. Die Markteinführung soll im dritten oder vierten Quartal 2017 erfolgen.
Mit LG befindet sich offenbar ein weiterer koreanischer Hersteller im Wettlauf um die Herstellung faltbarer Displays. LG könnte unter anderem seinen Kunden Apple damit versorgen, der sich ebenfalls schon länger einschlägige Schutzrechte sichert. So beschrieb ein Apple-Patent ein mobiles Gerät, das auf nahezu beliebige Weise verformt werden kann. In einem im November 2016 veröffentlichten Schutzrecht beschrieb Apple ein faltbares Gerät mit einem mindestens teilweise flexiblen Display, das über ein Scharnier gefaltet werden kann.
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