Das Landgericht Würzburg wird am 6. Februar über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Facebook-Konzern verhandeln, wie das Regionalportal inFranken berichtet. Anas Modamani aus Berlin hat mit dem Würzburger Anwalt Chan-jo Jun eine Klage gegen Facebook und einen Facebook-Nutzer aus dem Rheinland eingereicht. Dem US-Konzern wird vorgeworfen, nicht genug gegen die Verbreitung verleumderischer Falschbehauptungen auf seiner Site zu tun und dem Nutzer Urheber einer Fake-News zu sein.
Durch ein Selfie, das Modamani 2015 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht hatte, war der Flüchtling aus Syrien einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Das Bild wurde jedoch in einem anderen Zusammenhang bei Facebook veröffentlicht: Modamani sei eine der Personen, die Mitte Dezember in einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen angezündet haben, wird dazu in Kommentaren behauptet. Das ist offensichtlich falsch, da die sieben Tatverdächtigen der Polizei bereits bekannt sind. Auf Facebook kursierte schon im Sommer 2016 eine Falschmeldung mit dem besagten Bild, der zufolge Modamani an Attentaten in Brüssel beteiligt gewesen sein soll.
Laut inFranken wurden von der Kanzlei „Dutzend Kommentare, in denen Modamani verunglimpft wird, an Facebook über das angebotene Online-Formular gemeldet“, bevor Modamani und Jun klagten. Das Soziale Netzwerk habe aber nur geantwortet, die Beiträge verstießen nicht gegen seine Richtlinien. Von den beanstandeten Beiträgen wurde keiner gelöscht. Nun wolle Anwalt Jun Facebook zwingen, diese Inhalte nicht mehr zu verbreiten.
Jun erklärte in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk: „Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist zunächst einmal die Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptung“ – vulgo „Fake-News“. Erst danach gehe es auch darum, dass Facebook diese auch nach Aufforderung nicht lösche. Facebook begründe das damit, dass Falschnachrichten und Beleidigungen kein Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards sind. Sie verstoßen laut Jun aber gegen das deutsche Recht, an das sich Facebook nicht gebunden zu fühlen scheint. Er wolle mit dem Prozess beweisen, dass deutsches Recht auch für Facebook gilt.
Jun hat das im Oktober 2015 schon einmal versucht: Er hatte er gegen drei Facebook-Manager Klage wegen Volksverhetzung eingereicht. 61 Hass-Postings und andere strafrechtlich relevante Postings, die Jun an Facebook zur Löschung übermittelt hatte, waren 2015 der Auslöser. Allerdings kam das Soziale Netzwerk dieser Aufforderung nur in wenigen Fällen nach.
„Wir sind der Auffassung, dass eine strafrechtliche Verantwortung für die handelnden Personen der deutschen GmbH durchaus schon darin zu sehen ist, dass die Gesellschaft Finanzmittel für den Portalbetrieb erzeugt“, erklärte Jun damals in einer Pressemitteilung. Die Finanzierung des Portalbetriebes sei “mit Sicherheit eine Behilfehandlung”, wobei es hier wohl Beihilfehandlung heißen sollte. Der Standort der Server sei unerheblich, da die Autoren in Deutschland handeln. Damit unterliegen sie deutschem Recht.
Die Klage wurde einen Monat später ausgeweitet. Knapp ein Jahr später, am 4. November 2016 leitete dann die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen Mark Zuckerberg und weitere Facebook-Manager wegen Volksverhetzung ein (Aktenzeichen: 115 Js 208662/16). Jun hat damit einen Teilerfolg erzielt. Im März 2016 hatte der Hamburger Generalstaatsanwalt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Facebook und seine Manager zunächst mit der Begründung verweigert, deutsches Recht sei in dem Fall nicht anwendbar.
[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]
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