Eine Klage, die Apple die wettbewerbswidrige Monopolisierung des Markts für iPhone-Apps vorwirft, ist grundsätzlich zulässig. Das hat ein Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten entschieden und damit das Urteil einer untergeordneten Instanz aufgehoben.
In der Sache selbst ist damit noch nichts entschieden, aber das seit Jahren schwebende Verfahren kann damit in die nächste Runde gehen. Schon 2011 hatte eine Gruppe von Verbrauchern dem iPhone-Hersteller vorgeworfen, mit seinem abgeschotteten App Store gegen das Kartellrecht zu verstoßen, Wettbewerb zu verhindern und für höhere Preise zu sorgen. Apple nutze ein Monopol aus, indem es den Softwareentwicklern einen Anteil von 30 Prozent von den erzielten Verkaufspreisen abnehme und gleichzeitig konkurrierende Angebote verhindere.
Apples Anwälte hatten dagegen argumentiert, eine Klage gegen das Unternehmen sei nicht berechtigt, weil es nicht selbst Anbieter der Apps sei. Es vermiete praktisch nur eine Verkaufsfläche an App-Entwickler – und diese seien die eigentlichen Verkäufer. Der iPhone-Hersteller selbst verkaufe keine Apps an Verbraucher, sondern nur eine Vertriebsdienstleistung an die Entwickler. Diesem Einwand folgte 2013 ein kalifornisches US-Bundesbezirksgericht und wies die Klage ab.
Das dreiköpfige Richtergremium des Berufungsgerichts hingegen akzeptierte das Argument nicht und sah das untergeordnete Gericht im Irrtum. „Apples Analogie ist nicht überzeugend“, ließen die Berufungsrichter jetzt wissen. „In dem uns vorliegenden Fall betreiben die Drittentwickler von iPhone-Apps keine eigenen Stores.“
„Die offensichtliche Lösung besteht darin, dass Apple die Nutzer Anwendungen kaufen lässt, wo immer sie wollen, was den Markt öffnen und zu niedrigeren Preisen verhelfen würde“, zitiert Reuters Mark Rifkin, den Anwalt der Kläger. „Die andere Alternative für Apple ist, den Betroffenen Schadenersatz zu zahlen für die höheren Preise, die sie schon länger entrichten mussten, weil Apple sein Monopol ausgenutzt hat.“
Gegenüber Bloomberg führte Rifkin weiterhin aus, dass Millionen von Verbrauchern der größte Teil von Apples 30-Prozent-Schnitt an den App-Store-Verkäufen zustehe. Die Klage habe zwar noch nicht den Status einer Sammelklage, aber er wolle sie auf die Vertretung aller erweitern, die bis heute Apps für iPhones erworben haben. Da gesetzlich eine punitive Verdreifachung des Schadenersatzes bei kartellrechtlichen Verstößen verankert sei, könnte eine Schadenersatzzahlung von mehreren hundert Millionen Dollar verhängt werden.
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