Das Landgericht Düsseldorf hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stattgegeben, die Klauseln für eine sogenannte Datenautomatik bemängelt hatte. Nach Ansicht des Gerichts verstößt Vodafone gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.
Vodafone könnte gegen das Urteil (Aktenzeichen 12 O 311/15 / PDF) noch Rechtsmittel einlegen, da es noch nicht rechtskräftig ist. Sollte es jedoch Bestand haben, darf der Mobilfunkanbieter für Highspeed-Volumentarife in Zukunft keine Klauseln mehr verwenden, die ihm die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.
„Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden“, kommentiert Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv, das Düsseldorfer Urteil in einer Pressemitteilung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte den Mobilfunkanbieter auch dafür kritisiert, dass die Erklärung der Datenautomatik nur an versteckter Stelle in Tarifbeschreibungen und Preislisten erfolgte. So hieß es zum Beispiel für einen Tarif in einer Fußnote nur: „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“ Bei einem anderen Tarif erklärte das Unternehmen in der Preisliste: „Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […]“.
Außerdem zweifelte das Landgericht Düsseldorf auch an, dass die vom Provider den Verbrauchern unterstellten Interessen auch tatsächlich deren Interessen sind. Das Gericht erachtet es nicht als selbstverständlich, dass Kunden ein Interesse haben, gegen Aufpreis schneller surfen zu können. Vor allem dann, wenn sich Nutzer gezielt für einen besonders günstigen Vertrag entschieden haben und die Zubuchung in der Summe teurer ist als in einen höherwertigen Tarif zu wechseln, müsse das bezweifelt werden. Das Gericht beanstandete außerdem auch, das nicht in jedem Fall klar sei, wie der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.
Mobilfunkverträge mit Datenautomatik bieten auch viele andere Unternehmen an. Auch bei diesen Anbietern werden zum Teil nach dem Verbrauch eines festgelegten Datenvolumens ohne dazu ausdrücklich das Einverständnis der Kunden einzuholen, automatisch weitere Pakete hinzugebucht. Der vzbv hat auch gegen sie bereits geklagt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem Parallelverfahren wird in Kürze erwartet.
Die Telefónica-Marken Blau und O2 zählen beispielsweise zu den Anbietern mit Datenautomatik. Bei BASE, das ebenfalls zu Telefónica gehört, gibt es die im aktuellen Tarifportfolio dagegen nicht. Auch AldiTalk verzichtet darauf. Dort muss oder kann weiteres Datenvolumen aktiv zugekauft werden.
[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]
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