Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert strengere Regeln für den privaten Einsatz von Drohnen und hat jetzt einen Entwurf für eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Grund ist die schnell zunehmende Anzahl privat und gewerblich genutzter Drohnen. Für größere Modelle ist eine Art Nummernschild vorgesehen, um sie identifizieren zu können. Zudem soll auch ein Kenntnisnachweis verlangt werden.
„Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig“, begründet das Bundesverkehrsministerium die neuen Regelungen. Der Minister will mit dem Entwurf, über den nun als nächstes das Bundeskabinett beraten wird, der Zukunftstechnologie Chancen eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum erhöhen. Speziell für Kameradrohnen sollen Regelungen eingeführt werden, die dem Schutz der Privatsphäre dienen sollen.
Gewerbliche Nutzer sollen Erleichterungen beim Drohnen-Einsatz erfahren. Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen benötigten sie bislang unabhängig vom Gewicht eine Erlaubnis. In Zukunft ist diese Erlaubnis erst ab einem Gesamtgewicht von 5 Kilogramm erforderlich. Laut dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums ist für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 Kilogramm grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
Gewerbliche Nutzer sind derzeit auch daran gebunden, dass Drohnen nur in Sichtweite des Lenkers unterwegs sein dürfen. Das war ein erhebliches Hindernis für Projekte mit Paketdrohnen, wie sie die Deutsche Post und Amazon anstreben. Künftig sollen die Landesluftfahrtbehörden ihnen den Betrieb für Geräte ab 5 Kilogramm erlauben können.
Eine Kennzeichnungspflicht soll für alle Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm eingeführt werden. Die soll durch eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers erfüllt werden. Im Schadensfall soll sich der Halter so schnell feststellen lassen.
Der Drohnen-Führerschein, der zusätzlich zum Drohnen-Nummernschild kommen soll, wird als Kenntnisnachweis bezeichnet, ist jeweils fünf Jahre gültig und für den Betrieb Drohnen mit einem Gewicht über zwei Kilogramm erforderlich. Als Nachweis kann eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung über eine erfolgreich bestandene Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle dienen. Die soll auch online abgelegt werden können.
Den Kriterien Sicherheit und Privatsphäre soll ein Betriebsverbot für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften (sofern es sich nicht um deren Drohnen handelt), Menschenansammlungen, Gefängnissen, Industrieanlagen, wichtigen Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen, und in der Nähe von Flugplätzen gerecht werden. Grundsätzlich sollen Drohnen zudem – abgesehen von Modellfluggeländen – nur bis zu maximal 100 Metern aufsteigen dürfen.
Über Wohngrundstücken sind grundsätzlich nur Fluggeräte erlaubt, die weniger als 250 Gramm wiegen und weder optische, akustische noch Funksignale (außer zur Steuerung) empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Das Verbot wird hinfällig, wenn die Betroffene dem Überflug ausdrücklich zugestimmt haben.
Flüge mithilfe einer Videobrille sollen grundsätzlich erlaubt, aber auf eine Höhe von 30 Metern für Fluggeräte mit einem Gewicht von 250 Gramm beschränkt werden. Bei einem höheren Gewicht muss eine andere Person das Gerät ständig in Sichtweite beobachten und gleichzeitig in der Lage sein, den Benutzer mit Videobrille auf Gefahren aufmerksam zu machen. Darüber hinaus sind alle unbemannte Luftfahrtsystemen und Flugmodelle stets verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]
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